20.045 Anträge wurden mit Stand Ende Mai auf Anerkennung einer Corona-Infektion als Berufskrankheit bei der Unvallversicherung AUVA gestellt.
Von den bisher 15.655 erledigten Fällen wurde nur jeder zweite positiv entschieden, rechnete heute die Arbeiterkammer (AK) vor und warnt: "Die fehlende soziale Absicherung, vor allem für Menschen, die sich im Betrieb angesteckt haben, wird immer deutlicher sichtbar."
Wer sich am Arbeitsplatz infiziert hat und monatelang nach überstandener Krankheit aufgrund von immer noch nicht arbeiten kann, sollte ein Recht auf Anerkennung der Infektion als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall haben, fordert die AK.
Covid werde nämlich als Berufskrankheit nur in bestimmten Branchen zugesprochen, etwa im Pflegebereich. Als
Arbeitsunfall sei in Österreich überhaupt erst eine Erkrankung mit dem
Virus anerkannt worden. In Deutschland seien rund 74 Prozent der
Covid-Infektionen als Berufskrankheit und 18.150 Fälle derart registriert worden.
"Es
ist unfair, dass jene Menschen, die in den Hochzeiten der Pandemie am
Arbeitsplatz waren und das Land am Laufen gehalten haben, nicht
dieselben Rechte haben sollen", kritisierte heute Wolfgang Panhölzl,
Leiter der AK-Abteilung Sozialversicherung.
Laut Panhölzl würde
die AUVA für manche Ablehnungen nicht einmal einen Bescheid ausstellen.
Betroffenen werde so die Möglichkeit genommen, Einspruch gegen die
Entscheidung der AUVA zu erheben.