Die lange angekündigte verpflichtende System-Umstellung auf die "Semestrierte Oberstufe" (SOST) kommt nun doch nicht. Die Entscheidung zur Übernahme wird zwar empfohlen, aber den Schulstandorten überlassen.
Seit Jahren wird an der Reform der Oberstufen gearbeitet, erst mit diesem Schuljahr wurden unter dem Titel "Semestrierte Oberstufe" (SOST) neue Regeln eingeführt. Eine Sammelnovelle von insgesamt sieben Schulgesetzen, die am Donnerstag vom Unterrichtsausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS Richtung Plenum geschickt wurde, bringt nun erneut eine Wende, denn die lange angekündigte verpflichtende System-Umstellung kommt nicht.
Die Novelle sieht für alle mittleren und höheren Schulen zwar grundsätzlich einen Umstieg auf die SOST ab 2023/2024 vor, die Entscheidung darüber wird aber den Schulstandorten überlassen. Erste Schulversuche zur "Modularen Oberstufe" (MOST) bzw. zur "Neuen Oberstufe mit verstärkter Individualisierung" (NOVI) waren seit 2005/06 gelaufen, 2017/18 sollte das vom Bildungsministerium entwickelte Modell einer Neuen Oberstufe (NOST) flächendeckend eingeführt werden. Die Reform wurde allerdings - auch auf Druck von Eltern-, Lehrer-und Schülervertretern - immer wieder vertagt.
Bildungsminister Martin
Polaschek (ÖVP) begrüßte laut Parlamentskorrespondenz im Ausschuss die
damit verbundene Ausweitung der schulautonomen
Entscheidungsmöglichkeiten und die Schaffung von zusätzlichen Freiräumen
im Bereich der Lehrpläne. Bei Schülerinnen und Schülern sollen die
diversen Maßnahmen zur Stärkung der Eigenverantwortung,
Selbstständigkeit und Selbstorganisation beitragen. Keine Zustimmung zur
Regierungsvorlage kam von Seiten der SPÖ und der FPÖ. Abgeordnete Petra
Vorderwinkler (SPÖ) hätte sich eine Verpflichtung zur flächendeckenden
Einführung der semestrierten Oberstufe gewünscht, während Hermann Brückl
(FPÖ) vor einem "Verwaltungsmoloch" warnte.
Die Sammelnovelle
umfasst auch weitere Maßnahmen. Enthalten ist unter anderem eine
Erweiterung der Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Lehrpläne, die
Überführung von erprobten Schulversuchen ins Regelschulwesen, eine
Flexibilisierung des Systems der Wahlpflichtgegenstände, die Etablierung
von alternativen Lehr- und Lernformen sowie bedarfsgerechte
Fördermaßnahmen.