Eine Reisende von Thessaloniki nach Wien verletzte sich beim Aussteigen aus dem Flugzeug auf der mobilen Treppe und verlangte Schadenersatz von Austrian Airlines.

Eine Reisende von Thessaloniki nach Wien verletzte sich beim Aussteigen aus dem Flugzeug auf der mobilen Treppe und verlangte Schadenersatz von Austrian Airlines.
Der Gerichtshof der Europäischen Union urteilte nun in einer vorläufigen Urteilsfassung, dass es sich dabei um einen "Unfall" handelte - und zwar sogar auch dann, wenn das betreffende Luftfahrtunternehmen nicht gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen habe. Der Fall wird nun am Landesgericht Korneuburg weitergeführt.
(APA/Red)
