Radfahren und Zufußgehen soll durch die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) sicherer und attraktiver gemacht werden. Kritik an der StVO-Novelle kommt aus Wien und vom ÖAMTC.
Kritik an der neuen StVO gab es seitens der Stadt Wien, demnach sei die Novelle "für eine Millionenstadt wie Wien nicht praktikabel". Ihre Umsetzung wäre darüber hinaus mit "horrenden Kosten" verbunden - mehr als 130 Millionen Euro wären dann fällig, rechnet die Stadt vor. Bei der generellen Umsetzung würde darüber hinaus die Verkehrssicherheit an einigen Stellen auf der Strecke bleiben.
So seien etwa bereits alle Einbahnen, an denen ein Gegen-die-Einbahn-Fahren für Fahrradfahrer praktikabel ist, freigegeben. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Unvereinbarkeit der Novelle mit Natur- und Klimaschutzinteressen der Stadt Wien: "2.400 Bäume müssten dafür gerodet werden", hieß es aus dem Büro der zuständigen Stadträtin Ulli Sima.
Kritik an der neuen StVO auch seitens der Stadt Wien
Die Verordnung adressiere "die wesentlichen Gründe des Rad-Unfallgeschehens" nicht, an einigen Punkten müsse nachgeschärft werden, hieß es bei einer Pressekonferenz in Wien. Gänzlich auf Ablehnung stößt das geplante Rechtsabbiegen bei Rot für .
Laut ÖAMTC sind Radfahrer nur bedingt sicherer durch StVO-Novelle
"Rot ist ein Anhaltegebot, das ist ein starkes, gelerntes Signal im Verkehr, insbesondere für Kinder und das sollte es auch bleiben", zeigte sich ÖAMTC-Experte Martin Hoffer gegenüber einer Aufweichung der Regelung skeptisch. "Ein Eventuell, oder Ja, wenn du geschaut hast" sei vor allem für jüngere Verkehrsteilnehmer verwirrend und eine potenzielle Gefahrenquelle. An Kreuzungen mit hohem Radaufkommen sei aber durchaus das Anbringen von eigenen Spurensignalen und Abbiegeampeln denkbar. "Da kann die Behörde dann gut von Fall zu Fall entscheiden, um wie viel länger man dem Radverkehr Grün gibt", so Hoffer.
ÖAMTC-Experte skeptisch bei Rechtsabbiegen bei Rot für Radlenker
Eine Begutachtung von Fall zu
Fall wünschte sich der Experte auch bezüglich des geplanten
flächendeckend erlaubten Radfahrens gegen die Einbahn. "Es automatisch
zu erlauben, wenn bestimmte Rahmenbedingungen am Papier passen, ist
keine gute Idee, es muss die Behörde jede einzelne Einbahn auf
Sicherheit prüfen können", sagte Hoffer. Besonders wichtig sei dabei
auch eine gute Beschilderung, sonst drohe die Gefahr, auf gegen die
Einbahn fahrende Radler zu treffen, "wo man nicht mit ihnen rechnet".
Verkehrsclub ortet Nachschärfungs-Bedarf bei Abstand beim Überholen
Weiterer
Bedarf an Nachschärfungen sei bei der Neuregelung des Seitenabstandes
beim Überholen geboten: Nun gilt 1,50 Meter im Ortsgebiet und zwei Meter
im Freiland, "bisher waren die Vorschriften diesbezüglich
situationsbezogen und praxistauglicher". Und auch die Gesetzesnovelle
bezüglich des Nebeneinanderfahrens sollte überarbeitet werden. "Weil die
neuen Regeln
kompliziert sind, könnte generelles Nebeneinanderfahren die Folge sein.
Die Fahrbahn soll aber der Fortbewegung, nicht der Kommunikation
dienen", so ÖAMTC-Interessensvertreter Bernhard Wiesinger.
StVO-Novelle adressiere nur knappe 7 Prozent des Unfallgeschehens
Generell sei festzuhalten, dass die neue StVO-Novelle nur
knappe sieben Prozent des Unfallgeschehens adressiere, es brauche aber
ein umfassendes Maßnahmepaket, das über Rechtsvorschriften hinausgehe,
hieß es seitens des ÖAMTC. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf den
deutlichen Anstieg bei Unfällen mit E-Bikes gelegt werden, die Gründe
dafür seien "mangelnde Praxis, Überschätzung und Probleme mit der
Infrastruktur", sagte Hoffer, der auch darauf hinwies, dass die Zahl an
Konfliktunfällen etwa zwischen Radfahrern und Pkw stagnieren, die Zahl
der selbstverursachten Unfälle aber ansteige. "Die Verbesserung des
Fahrkönnens, der Fahrrad-Infrastruktur und der Helmtragemoral" sei daher
dringend geboten, so Hoffer.