Heuer gibt es an den Schulen keine Sonderregeln für das Sitzenbleiben mehr. Anders als in den vergangenen beiden Jahren dürfen Schüler mit nur einem Fünfer im Zeugnis nicht mehr automatisch in die nächsthöhere Klasse aufsteigen.
An den Schulen gibt es heuer keine Sonderregeln für das Sitzenbleiben. Anders als in den vergangenen beiden Jahren dürfen Schüler mit nur einem Fünfer im Zeugnis damit nicht mehr automatisch in die nächsthöhere Klasse aufsteigen. Das hat Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) in einem neuen Erlass klargestellt. Außerdem entfällt parallel zum Aus für die PCR-Tests an den Schulen auch die Corona-Testpflicht für die mündliche Matura.
Coronabedingte Erleichterungen beim Aufsteigen fallen weg
In den vergangenen beiden Jahren galten coronabedingt Erleichterungen für die Schülerinnen und Schüler beim Sitzenbleiben. Mit einem einzigen Fünfer im Zeugnis durfte man automatisch ins nächste Schuljahr aufsteigen. Ausgeschlossen war das nur, wenn das betreffende Fach schon im Vorjahr negativ beurteilt wurde. Auch bei zwei oder mehr Fünfern konnte die Lehrer-Konferenz einen Aufstieg zulassen (auch in diesem Fall aber nur, wenn diese Fächer im Vorjahr positiv abgeschlossen wurden). Weitere Folge: Auch wer grundsätzlich nicht aufsteigen durfte, dann aber alle Nachprüfungen bis auf eine schaffte, durfte automatisch in die nächste Klasse.
Normale Vorgaben gelten wieder
Heuer gelten statt der Ausnahmeregelung wieder die
normalen Vorgaben des Schulunterrichtsgesetzes, heißt es im Erlass.
Damit darf man mit einem einzigen "Nicht Genügend" im Zeugnis nur dann
aufsteigen, wenn die Klassenkonferenz dem zustimmt. Tut sie das nicht,
muss man zur Nachprüfung antreten.
Auslaufen der PCR-Testpflicht
Ebenfalls im Erlass
festgehalten ist das Auslaufen der PCR-Testpflicht an den Schulen mit
dem heutigen Tag. Ab morgen, Donnerstag, müssen Schüler für die
Teilnahme am Unterricht also nicht mehr wöchentlich PCR-testen.
Wegfallen der Testpflicht auch bei der Matura
Gleiches
gilt parallel auch für die Matura. Wer also ab morgen zur mündlichen
Reifeprüfung (oder zur Kompensationsprüfung) antritt, braucht sich davor
nicht mehr zu testen. Bisher war an jedem Prüfungstag ein negativer
Corona-Test (Antigentest höchstens 24 Stunden vor Prüfungsbeginn,
PCR-Test höchstens 72 Stunden vor Prüfungsbeginn) erforderlich -
ausgenommen waren nur jene Personen, die in den letzten 60 Tagen eine
Infektion durchgemacht haben.
Ende des Schulstandortmonitoring
Mit Ende des Schuljahrs läuft laut
"Standard" (Mittwoch-Ausgabe) außerdem das Schulstandortmonitoring im
Rahmen der Abwasseranalysen zum Nachweis des Coronavirus aus. Über das
gesamte Schuljahr wurden österreichweit aus mehr als 100 Kläranlagen mit
Schulstandorten im Einzugsgebiet zweimal pro Woche Proben entnommen, um
einen Überblick über das lokale Infektionsgeschehen bzw. Mutationen zu
erhalten. Im Bildungsministerium begründet man das damit, dass man damit
herausfinden wollte, ob das Virus im Abwasser quantitativ nachgewiesen
kann bzw. die Analysen flächendeckend standardisiert ausgerollt werden
können. Ursprünglich war das Abwassermonitoring freilich als
Frühwarnsystem angekündigt worden, um in Kombination mit PCR-Testungen
und Maskenpflicht großflächige Schulschließungen und Schichtbetrieb zu
vermeiden.
Abwassermonitoring bleibt
Damit bleibt noch das nationale Abwassermonitoring des Gesundheitsministeriums übrig. Dieses wird allerdings an weniger Standorten durchgeführt und umfasst die 24 größten Kläranlagen Österreichs mit einem Einzugsgebiet von etwas mehr als der Hälfte der Bevölkerung.