Zwei Anzeigen gegen die burgenländische Landtagspräsidentin Verena Dunst (SPÖ) hat die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ad acta gelegt. Die ÖVP hatte die beiden Sachverhaltsdarstellungen eingebracht.
Eine im Streit um einen falsch positiven Corona-Test der Landtagspräsidentin, die andere in der Debatte um eine Sitzung des Landesrechnungshofausschusses. In beiden Fällen gebe es keinen begründeten Anfangsverdacht, hieß es am Dienstag auf APA-Anfrage von der Staatsanwaltschaft.
Folglich werden keine Ermittlungen eingeleitet, wie auch der "Kurier" berichtete. Dunsts landete bereits Anfang Februar bei der Staatsanwaltschaft. Die ÖVP kritisierte damals, dass die Landtagspräsidentin nach einem positiven PCR-Test innerhalb eines Tages erneut getestet wurde und nach einem negativen Ergebnis zur Landtagssitzung erschien. Die Volkspartei sah darin ein Fehlverhalten der Präsidentin bzw. eine Bevorzugung durch die Gesundheitsbehörde. Dunst hatte dazu erklärt, es habe sich um eine fehlerhafte Testcharge gehandelt, weshalb sie nach dem falsch positiven Ergebnis noch einmal getestet worden sei.
Die zweite Debatte
zwischen Dunst und der ÖVP, die schließlich bei der Staatsanwaltschaft
landete, war jene zu einer Sitzung des Landesrechnungshofausschusses,
die Obmann Thomas Steiner (ÖVP) abhalten wollte. Dunst lehnte Steiners
Begehren Anfang März ab. Der Obmann wollte im Ausschuss den kritischen
Bericht des Landesrechnungshofs zur Eröffnungsbilanz des Landes
behandeln und unter anderem Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ)
laden. Dunst wies das Vorhaben zurück, weil der Bericht vom Landtag
bereits beschlossen und damit laut Landtagsdirektion keiner Vorberatung
im Ausschuss mehr zugänglich war.