Rund um die Causa um offenbar geleakte positive Tiroler PCR-Testergebnisse waren die ersten gegen die Firma HG Lab Truck eingebrachten Auskunftsklagen erfolgreich.
In drei Fällen wurde HG Lab Truck dazu verurteilt, bekannt zu geben, ob die Kläger vom Datenleck betroffen sind, bestätigte ein Sprecher des Innsbrucker Landesgerichts der APA eine Aussendung einer die Kläger vertretenden Innsbrucker Anwaltskanzlei. Die Urteile waren vorerst nicht rechtskräftig.
HG Lab Truck hatte bisher jegliche Auskunft verweigert, wurden die Klagen begründet. Über geltend gemachte Schadenersatzansprüche gab es vorerst noch keine Entscheidung. Dahingehend werde eine ausstehende Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abgewartet, hieß es.
Anfang September 2021
hatten mehr als 24.000 offenbar geleakte positive Tiroler
PCR-Testergebnisse für Aufregung gesorgt. Die Innsbrucker
Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein.
Untersucht werde der Verdacht des Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz
sowie jener des widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersystem. Die
Ermittlungen waren vorerst noch im Gange, sagte
Staatsanwaltschaftssprecher Hansjörg Mayr der APA am Mittwoch.
Die
Causa HG Pharma bzw. HG Lab Truck beschäftigt seit Frühjahr 2021 immer
wieder Medien und Politik. Die schwarz-grüne Landesregierung war Anfang
Mai wegen der Causa unter Beschuss geraten. Vor allem die Direktvergabe
des millionenschweren Auftrags ohne Ausschreibung im vergangenen
September an die Firma von Ralf Herwig sorgte für scharfe Kritik. Er
selbst legte die Geschäftsführung im Mai zurück, seine Frau fungiert
seither als Geschäftsführerin. Das Land stellte ein unrechtmäßiges
Handeln stets in Abrede.
Es stand der Vorwurf im Raum, dass die HG
Lab Truck die vom Land in Auftrag gegebenen PCR-Tests "nicht sach- und
fachgerecht durchgeführt hätte bzw. zur Durchführung solcher Tests nicht
qualifiziert und berechtigt gewesen sei". Die Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte einen Vorhabensbericht an
die Oberstaatsanwaltschaft Wien übermittelt, sich letztlich aber dagegen
entschieden, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.