Die Bewilligung der Peilung der Handys der beiden Medien-Manager Wolfgang und Helmuth Fellner hat das Oberlandesgericht Wien als rechtswidrig eingestuft. Diese war vom Landesgericht Wien am 30. September 2021 erteilt worden.
Grund für die Einstufung der Rechtswidrigkeit sei, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft damals (im Zuge der Inseratenaffäre) die Ortung der Mobiltelefone beantragt habe, ohne dafür die Ermächtigung der Rechtsschutzbeauftragten eingeholt zu haben, gab das OLG am Donnerstag bekannt.
Beschwerde gegen die Entscheidung des Straflandesgerichts
Sowohl die Rechtsschutzbeauftragte - die schon Ende
Oktober des Vorjahres öffentlich scharfe Kritik an der WKStA geübt hatte
- als auch die beiden Medienmanager der Tageszeitung "Österreich"
hatten gegen die Entscheidung des Landesgerichts für Strafsachen Wien Beschwerden erhoben.
OLG hob Entscheidung des Landesgerichts zur Handy-Peilung auf
Das
OLG hob die Entscheidung des Landesgerichts zur Handy-Peilung nun auf
und ordnete laut Aussendung vom Donnerstag auch an, dass allfällige
dadurch gewonnene Ergebnisse vernichtet werden müssen - wobei im
konkreten Fall aber noch gar keine Peilung durchgeführt wurde und daher
auch keine Ergebnisse vorliegen. Denn das Recht von Medieninhabern und
Journalisten, die Aussage über Informationsquellen zu verweigern, dürfe
nicht durch andere Ermittlungsmaßnahmen umgangen werden. "Auch wenn
Medieninhaber oder Journalisten selbst einer Straftat verdächtig wären,
muss die Staatsanwaltschaft vor der Antragstellung die Ermächtigung der
Rechtsschutzbeauftragten einholen", heißt es in der Aussendung des
Oberlandesgerichts.
Das OLG betonte, dass sich die Entscheidung
auf die Nicht-Befassung der Rechtsschutzbeauftragten gründet, unabhängig
von den tatsächlich durchgeführten Schritten: "Weil die
Rechtsschutzbeauftragte im konkreten Fall nicht befasst worden war, war
der Beschluss des Landesgerichts aufzuheben, und zwar unabhängig davon,
dass diese Ermittlungsmaßnahmen gar nicht vollzogen wurden."
Rechtsschutzbeauftragte sah keinen dringenden Tatverdacht gegen Helmuth und Wolfgang Fellner
Die Rechtsschutzbeauftragte Gabriele Aichner hatte im vergangenen Oktober öffentlich scharfe Kritik an der WKStA geübt. Sie erklärte, keinen dringenden Tatverdacht gegen Helmuth und Wolfgang Fellner zu sehen und ortete in den Entwicklungen "mit Blick auf das Redaktionsgeheimnis eine Gefahr für die Pressefreiheit". Die WKStA wies diese Kritik in Folge zurück, gab aber zu, dass es "irrtümlich" verabsäumt worden sei, für eine geplante Handy-Standortbestimmung die bei Journalisten erforderliche Ermächtigung der Rechtsschutzbeauftragten zu beantragen. Nach der gerichtlichen Bewilligung habe man aber noch vor Umsetzung der Maßnahme am 5. Oktober 2021 dieses Versäumnis erkannt, betonte die WKStA damals - das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) sei auch "umgehend" angewiesen worden, die Maßnahme nicht durchzuführen. Die Standortdaten wurden dann auch nicht erhoben, betonte die Staatsanwaltschaft Ende Oktober.
Den
ebenfalls an das OLG herangetragenen Beschwerden einzelner Beschuldigter
gegen die Bewilligung der Durchsuchung von Orten und Gegenständen (die
Hausdurchsuchungen fanden am 6. Oktober 2021 statt, Anm.) gab das
Oberlandesgericht Wien laut Aussendung vom Donnerstag dagegen nicht Folge. "Das Oberlandesgericht sieht den dafür nötigen Tatverdacht als gegeben an."
Ermittlungen der WKStA wegen mutmaßlicher ÖVP-Inseratenkorruption
In der Sache geht es um die Ermittlungen der WKStA wegen mutmaßlicher Inseratenkorruption im ÖVP-Umfeld. Die Staatsanwälte vermuten ein Zusammenspiel mit dem Medienhaus "Österreich", um Sebastian Kurz bei der Übernahme des Parteivorsitzes im Jahr 2017 den Rücken zu stärken. Die WKStA ermittelt in diesem Zusammenhang gegen Kurz, Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid, weitere engste Vertraute des ehemaligen Bundeskanzlers, Ex-ÖVP-Familienministerin und Meinungsforscherin Sophie Karmasin, die Meinungsforscherin Sabine Beinschab sowie die Brüder Wolfgang und Helmuth Fellner vom Medienhaus "Österreich".