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Stadt stoppt Abrissbirne

1-01-1970, 00:00

Wien. Seit dem Wochenende ist die neue Schutzverordnung für Gründerzeithäuser in Kraft. Wohnbauten, die vor 1945 entstanden, dürfen – auch wenn sie außerhalb von Denkmalschutzzonen liegen – nicht mehr so leicht abgerissen werden.

Baupolizei kontrolliert täglich zehn Baustellen

Schon Samstagvormittag ging es mit den Kontrollen los: Die Baupolizei stürmte etwa die Baustelle Mariahilfer Straße 166 und 168 – dort wurde wenige Stunden vor Gültigkeit der neuen Verordnung noch rasch mit dem Abriss eines Hauses begonnen, um vollendete Tatsachen zu schaffen.

Brutal: Abriss, obwohl noch Mieter dort wohnen

Besonders schockiert ­waren die Bewohner des Hauses: Einer erzählt beim Lokalaugenschein von ÖSTERREICH, dass „wir einfach vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Wir wissen nicht, ob wir in Zukunft noch ein Dach über dem Kopf haben.“

Montag folgte eine neuerliche Kontrolle, auf Geheiß der Baupolizei wurde der Abbruch eingestellt, es finden derzeit nur noch Sicherungsmaßnahmen statt.

Immerhin haben Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ) und Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou (Grüne) im Gesetz dafür gesorgt, dass es harte Zwangsmaßnahmen gibt: Geldstra­fen in fünfstelliger Höhe, Abdrehen des Stroms oder Blockaden der Baumaschinen sind möglich. „Wir schieben Spekulanten, die mit Abbrüchen viel Geld machen wollen, einen Riegel vor“, erklärt Gaál gegenüber ÖSTERREICH.

Dennoch: Beim Sperl-Haus in der Wiedner Karolinenstraße und in der Radetzkystraße in Landstraße hat der Abbruch schon begonnen.

Josef Galley
Nachrichtenquelle


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