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Gänserndorf: Ehemalige Synagoge darf nicht abgerissen werden

1-01-1970, 00:00

Die ehemalige Synagoge in Gänserndorf darf vorerst nicht wie geplant abgerissen werden. Das Bundesdenkmalamt hat das Gebäude wegen “Gefahr in Verzug” unter Schutz gestellt, bestätigte Präsidentin Barbara Neubauer am Dienstag auf APA-Anfrage entsprechende Online-Medienberichte. So lange die Prüfung zur Frage des Denkmalschutzes läuft, dürfen die Abbrucharbeiten nicht beginnen.

Synagoge eventuell unter Denkmalschutz

Das Bundesdenkmalamt wurde nach Hinweisen und einer Anfrage von Bundespräsident Alexander Van der Bellen tätig. Der Bescheid wurde der Bezirkshauptmannschaft, der Stadtgemeinde als Eigentümerin und dem Bürgermeister zugestellt. Laut Neubauer soll in einigen Wochen das Ergebnis vorliegen, ob es sich bei der ehemaligen Synagoge um ein Denkmal handelt.

Der Abriss des desolaten Gebäudes war laut Medienberichten 2014 im Stadtrat beschlossen worden. Das 1889 errichtete Gebäude soll einem Parkplatz weichen, hieß es. Kritik am geplanten Abriss kam unter anderem vom Koordinierungsausschuss für christlich-jüdische Zusammenarbeit und von der Israelitischen Kultusgemeinde.

APA/red

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