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Wiederbetätigung: Ex-Soldat verurteilt

1-01-1970, 00:00

Ein 42-jähriger Ex-Soldat ist am Montag am Landesgericht Feldkirch zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Zehn Monate davon wurden als unbedingte Strafe ausgesprochen. Der Mann wurde in allen Anklagepunkten - Wiederbetätigung, Verhetzung, Quälen eines Gefangenen und gefährliche Drohung - für schuldig befunden. Da er sich Bedenkzeit erbat, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Der damalige Berufsunteroffizier des Jägerbataillons war als stellvertretender Kommandant eines Assistenzeinsatzzuges zwischen Ende Jänner und Ende März 2017 im Burgenland eingesetzt. Dort soll er antisemitische Witze erzählt, Flüchtlinge mehrfach mit verhetzerischen Ausdrücken bedacht sowie untergebene Rekruten zu Hassäußerungen und Gewalthandlungen gegen Flüchtlinge angestachelt haben. Zudem wurde ihm vorgeworfen, aus nächster Nähe eine geladene Pistole auf eine Kameradin gerichtet zu haben. Das Bundesheer zeigte den Mann im April 2017 an. Der Kadersoldat wurde aus dem Militärdienst suspendiert, mit Ende Juli 2017 trat er aus.

Teilweise schuldig bekannt

Der 42-Jährige bekannte sich vor Gericht teilweise schuldig. Er räumte ein, an seinem Geburtstag einen Judenwitz zum Besten gegeben zu haben, aber nicht jenen, der in der Anklageschrift stehe. Die Situation habe sich damals hochgeschaukelt, auf "normale" Witze seien rassistische und anschließend auch der Judenwitz gefolgt. Er sei aber kein Verherrlicher des nationalsozialistischen Regimes, betonte er zum Vorwurf, häufig durch antisemitische Äußerungen aufgefallen zu sein.

Die Beschuldigungen hinsichtlich der Verhetzung wies der Angeklagte zurück. Sätze wie "Kommt, wir machen Jagd auf die Schweine" habe er zu seinen Untergebenen keine gesagt. Er habe lediglich einen Flüchtling als "Schwein" bezeichnet, nachdem dieser in den Lkw uriniert hatte, in den er nach seinem Aufgreifen gebracht worden war. Die Misshandlung eines Flüchtlings stritt der 42-Jährige ebenfalls ab. Laut Anklage soll er den Mann unter anderem mit dem Fuß heftig in den Rücken getreten haben. Dazu meinte der Ex-Unteroffizier, der angebliche Fußtritt sei nur ein Schubser mit dem Stiefel gewesen. Der Flüchtling habe immer wieder versucht, sich auf Knien davonzuschleichen.

"Übermotiviert"

Seine Vorgehensweise beim Assistenzeinsatz im Burgenland bereute der Mann. Er sei eventuell "übermotiviert" gewesen. Im Stress sei es für ihn auch nicht einfach gewesen, seine Aggressivität im Zaum zu halten. Vor Ort habe er sein Verhalten damals als "angemessen" empfunden. Es sei schwierig, "zu dritt 20 Flüchtlinge zusammen zu halten, die davonlaufen wollen", verteidigte er sich.

Während die als Zeugen geladenen Berufsoffiziere aussagten, nichts von Judenwitzen oder Misshandlungen mitbekommen zu haben, hielten sich mehrere ehemalige Rekruten mit Vorwürfen gegen den 42-Jährigen nicht zurück. Abschätzige Äußerungen über Flüchtlinge seien ebenso gefallen wie Aufforderungen an Soldaten, im Einsatz nicht zimperlich zu sein. Der Angeklagte sprach diesbezüglich von einem Racheakt.

Urteil nicht rechtskräftig

Die Laienrichter allerdings glaubten den belastenden Zeugen und verurteilten den unbescholtenen Ex-Soldaten anklagekonform. Gemeinsam mit den Berufsrichtern fanden die Geschworenen ein Strafmaß von zweieinhalb Jahren für angemessen - der Strafrahmen hätte eine Haft von bis zu zehn Jahren zugelassen. Weil sich der 42-Jährige Bedenkzeit erbat, hat das Urteil vorerst keine Rechtskräftigkeit erlangt.

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