Der ÖVP-Abgeordnete Werner Amon hat sein Zusatz-Einkommen als ÖVP-Generalsekretär im Vorjahr nicht veröffentlicht, obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet war. Amon sagt gegenüber der APA, die Meldung sei ihm "durchgerutscht". Konsequenzen muss er nicht fürchten, weil das Unvereinbarkeitsgesetz keine Sanktionen bei Verstößen vorsieht. Kritiker fordern nun eine Verschärfung der Transparenzregeln.
Amon war von September 2016 bis Mai 2017 Generalsekretär der ÖVP. Dass ihm die Partei dafür ein hohes monatliches Zusatzeinkommen auszahlte, hat der langjährige Abgeordnete aber nicht bekannt gegeben. Im Gegenteil: Wie aus der APA vorliegenden Abzügen der mittlerweile gelöschten Transparenzlisten des Parlaments hervorgeht, hat Amon seine Anstellung bei der ÖVP gar nicht gemeldet, obwohl er dazu spätestens ein Monat nach Dienstantritt (also im Oktober 2016) verpflichtet gewesen wäre.
Dabei sind die Vorgaben des "Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetzes" diesbezüglich klar: Wer neben seinem Mandat im Nationalrat, Bundesrat oder Landtag einem bezahlten Beruf nachgeht oder eine leitende ehrenamtliche Funktion bekleidet, muss das melden. Außerdem müssen Mandatare jedes Jahr (bis Ende Juni) die Summe ihrer Zusatzeinkünfte in einer von fünf Einkommenskategorien veröffentlichen.
Während die damaligen Parteimanager von SPÖ und FPÖ ihr Parteigehalt für 2016 mit der höchsten Einkommenskategorie 5 bezifferten, meldete Amon lediglich ein Zusatzeinkommen der untersten Kategorie 1 bekannt (also maximal 1.000 Euro). Wie Amon auf APA-Anfrage nun einräumte, stand ihm als ÖVP-Generalsekretär aber ein Gesamt-Gehalt "in Richtung Staatssekretär" zu. Das waren 2016 15.600 Euro, was also eine Aufzahlung von rund 7.000 Euro monatlich auf seinen Nationalrats-Bezug bedeutete.
Warum er das Zusatzeinkommen nicht in die Transparenzliste des Parlaments eingetragen hat? Amon sagt, die Meldung sei ihm "durchgerutscht", weil er nur ein halbes Jahr im Amt war: "Das habe ich wahrscheinlich nicht gemeldet, weil ich im September Generalsekretär wurde und im Mai bin ich es schon nicht mehr gewesen." Für das Jahr 2017 hat Amon nun ein höheres Einkommen angegeben - inklusive einer bis März 2018 laufenden Anstellung bei der ÖVP.
Zu befürchten hat Amon allerdings nichts, denn als die Abgeordneten ihre Transparenzregeln 2012 beschlossen haben, haben sie keine Sanktionen ins Gesetz geschrieben. Parlamentssprecher Karl-Heinz Grundböck betont denn auch, dass die Parlamentsdirektion "keine Kontrollbefugnis" habe. "Und es gibt vom Gesetz her auch keine juristische Sanktion, wenn Meldungen nicht oder falsch gemacht werden." Außerdem werden die Transparenzdaten mit jeder Neuwahl komplett gelöscht - aus Datenschutzgründen, wie Grundböck sagt. Denn für eine weitergehende Veröffentlichung oder auch nur Archivierung fehle die Rechtsgrundlage.
Marion Breitschopf von der Transparenz-Plattform "Meine Abgeordneten" fordert daher eine deutliche Verschärfung der Offenlegungspflichten - insbesondere Strafen bei Verstößen sowie Kontrollen. Außerdem plädiert sie für die getrennte Offenlegung der Einkommen aus verschiedenen Quellen. Derzeit wird nämlich nur eine Einkommenskategorie für die Summe aller Einkünfte veröffentlicht - was bei Abgeordneten mit mehreren Jobs und Funktionen wenig Klarheit bringt. Auch der Europarat hat bereits im Vorjahr eine deutliche Nachschärfung der Transparenzpflicht gefordert, u.a. Sanktionen und eine Vermögensbilanz der Abgeordneten.
Der auf Parteienfinanzierung spezialisierte Politikwissenschafter Hubert Sickinger plädiert außerdem dafür, "historische" Transparenzdaten öffentlich zugänglich zu halten. Gerade bei Debatten über von Parteien bezahlte Zusatzgehälter wären diese Informationen aus seiner Sicht wesentlich. "Wenn Regierungsparteien dem Chef einer Oppositionspartei vorwerfen, dass er ein Parteigehalt bezieht, und dann die Geschäftsführer beider Parteien über ihr Parteigehalt deutlich mehr verdienen, ist das eine Frage der Glaubwürdigkeit in der politischen Auseinandersetzung", so Sickinger gegenüber der APA. Daher sollte man diese Informationen zumindest mehrere Jahre zurück nachvollziehen können.