Nur, die Bundesländer nehmen den von der Regierung groß gefeierten Jugendschutz offenbar nicht sehr ernst. Denn nur in Wien können Autofahrer mittels Organstrafmandat zur Kasse gebeten werden, berichteten die Landespolizeidirektionen. Den anderen Beamten in Österreich fehlt zumindest derzeit noch die Handhabe, das Verbot an Ort und Stelle zu exekutieren. In Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg haben die Bezirksverwaltungsbehörden noch keine Ermächtigung erteilt. Somit konnten dort keine Organstrafmandate in Höhe von 50 Euro ausgestellt werden. Autolenker würden aber, wenn sie erwischt werden, auf den Umstand aufmerksam gemacht werden.
Wann die Panne behoben sein wird, ist noch unklar.