Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Dienstag die wegen sexuellen Missbrauchs über einen Wiener Volleyballtrainer verhängte Freiheitsstrafe auf fünf Jahre erhöht. Der 61-Jährige hatte sich im Zeitraum 2000 bis Sommer 2016 an insgesamt sechs ihm anvertrauten unmündigen Mädchen vergangen. Das OLG begründete die Strafanhebung vor allem mit generalpräventiven Erwägungen.
Der Mann war im vergangenen März vom Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen wiederholten schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und Herstellung und Besitz von kinderpornografischem Material zu viereinhalb Jahren verurteilt worden. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein, der nun das OLG Folge gab. In der Begründung meinte der Vorsitzende des Berufungssenats, Christian Dostal, gerade im Sport würde Autorität oft nicht mehr als Verantwortung empfunden, "sondern als Möglichkeit, perverse Verhaltensweisen auszuüben". Dem müsse man mit strengen Strafen entgegenwirken.
Dostal bescheinigte dem 61-Jährigen eine "unglaubliche Verwerflichkeit". Kinder wären "der Schatz der Gesellschaft", der Trainer habe mit seinem Tun für die betroffenen Mädchen und deren Eltern "eine Apokalypse" bewirkt. "Die Eltern haben die Kinder in Ihre Obhut gegeben, damit Sie ihre Begabung und Ihre Talente fördern. Das haben Sie missbraucht", stellte Dostal fest.
"Mir tut es wirklich leid, was ich gemacht habe"
"Mir tut es wirklich leid, was ich gemacht habe. Ich kann es leider nicht mehr ungeschehen machen. Mit 61 Jahren habe ich mich selbst sehr, sehr gestraft", lautete das Schlusswort des Volleyball-Trainers im Justizpalast. Der Mann hatte sich in dem Strafverfahren schuldig bekannt. Er war für einen großen heimischen Volleyballverein als Nachwuchsbetreuer tätig gewesen. Nach der Trennung von seiner Frau und dem frühen Tod eines Sohnes hätte er sich "mehr und mehr in den Sport hineingearbeitet" und sich "komplett rein auf den Sport konzentriert. Da habe ich meine Zuneigung, meine Anerkennung bekommen", hatte er im Frühjahr in seiner Verhandlung einem Schöffensenat erklärt.
Die Anklage legte dem Mann zur Last, sich erstmals zwischen 2000 und 2002 an einer 1991 geborenen Sportlerin vergangen zu haben. Sein jüngstes Opfer war sechs Jahre alt. Es handelte sich dabei um seine Enkelin. Diese soll er insgesamt 42 Mal unsittlich berührt haben. Er gab den Betroffenen teilweise auch Nachhilfe in Englisch und Mathematik, bedachte sie mit Geschenken, indem er ihnen Puppen oder sonstiges Spielzeug kaufte.
Zu den Missbrauchshandlungen kam es in seiner Wohnung, auf Trainingslagern oder beim Beachvolleyball-Grand-Slam in Klagenfurt, wo er im Sommer 2016 mit einer Elfjährigen in einem Zelt campierte und sich an dem Kind vergriff. Das bemerkten zwei brasilianische Sportler, die dazwischen gingen und den Übergriff meldeten. Damit brachten sie "eine Lawine ins Rollen", wie dazu nun OLG-Richter Dostal bemerkte. Im Zuge einer Hausdurchsuchung konnte bei dem Mann kinderpornografisches Material beschlagnahmt werden, das er teilweise von seinen Opfern angefertigt hatte. Im Zuge der Erhebungen meldeten sich dann auch Betroffene, wovon einige den Trainer aufgrund einer Kooperation des Volleyball-Vereins mit Schulen kennengelernt hatten.