1-01-1970, 00:00
Drei Tage Auftritt des Buwog-Hauptangeklagten Karl-Heinz Grasser im Buwog-Prozess. Die wesentlichen Punkte – und wo es demnächst spannend wird:
-
Nach der Soloshow für KHG am Dienstag mit seiner 6-stündigen Unschuldserklärung befragte Richterin Marion Hohenecker Grasser am Mittwoch und Donnerstag.
-
KHG schlug sich im Großen und Ganzen gut, gewisse Irritationen gab es aber.
-
Zum einen hinsichtlich des berühmten Schwiegermuttergelds: Waren die 500.000 Euro nun ein Geschenk oder ein Darlehen? Die Richterin zeigte Widersprüche auf.
-
Dass KHG keine Bankbelege für Bareinzahlungen mehrerer hunderttausend Euro wollte, verwundert. Ebenso, dass er Dokumente unterschrieb, ohne sie zu lesen.
-
Am Donnerstag umkreiste die Richterin den Kern der Buwog-Vergabe. Grasser betonte, sich selbst nicht viel darum gekümmert zu haben – andere wären damit betraut gewesen. In seinem Terminkalender sind aber doch einige Treffen zur Buwog vermerkt.
-
Es ging auch bereits um die Angebotssumme von 960 Mio. Euro, die letztlich knapp überboten wurde. Wer wusste wann davon? Grasser sagte, die Summe sei gar nicht relevant gewesen für die Vergabe: „Das, was hier im Nachhinein hineininterpretiert wird, ist empirisch belegbar falsch.“
Mitte Juli geht’s weiter.(sea)
KHG: "Kann erst seit 2 Jahren am Handy mailen"
Wer Grasser schon länger beobachtet, wunderte sich gestern im Gerichtssaal. KHG erläuterte, Anfang der 2000er-Jahre hätte es im Ministerium noch kein E-Mail-System gegeben, alle hätten simple Nokia-Handys gehabt. So weit, so glaubwürdig. Dass er dann aber sagte „Ich selbst kann erst seit ungefähr zwei Jahren am Smartphone mailen“, verwundert. Fotos aus 2011 zeigen ihn mit einem Blackberry – was tut man damit, wenn nicht mailen?
Nachrichtenquelle