Wien. Die Regierung hat es eilig und verzichtet auf das gängige Gesetzgebungsverfahren, denn ab 2019 soll die Möglichkeit, 12 Stunden zu arbeiten, bereits bestehen. Die Wogen gehen seit dieser überraschenden Ankündigung hoch: Die Gewerkschaft kündet Proteste an (s.r.). ÖSTERREICH beantwortet die wichtigsten Fragen.
Arbeitszeit. Nein, an der Normalarbeitszeit von 40 Wochenstunden und 8 Stunden am Tag ändert sich nichts. Allerdings wird die Höchstarbeitszeit von 50 auf 60 Wochenstunden und von 10 auf 12 Stunden angehoben. Den Arbeitgebern wird es massiv erleichtert, die 60-Stunden-Woche zu verhängen. Der Betriebsrat muss nicht mehr zustimmen. Auch muss ein „drohender wirtschaftlicher Schaden nicht mehr nachgewiesen werden, falls die Arbeitnehmer nicht länger arbeiten. Künftig reicht ein „erhöhter Arbeitsbedarf.“
Arbeitsplatz. Die Koalition betont, dass auf freiwilliger Basis mehr gearbeitet werden kann. Die Freiwilligkeit findet sich allerdings nicht im Gesetzesentwurf. Das führt auch zu großer Kritik in SPÖ und ÖGB (siehe Kasten rechts). In den meisten Dienstverträgen steht außerdem die Verpflichtung zu Überstunden festgeschrieben. Die Befürchtung ist: Wer ablehnt, muss um seinen Arbeitsplatz fürchten.
Kinderbetreuung. Laut Entwurf gibt es die Möglichkeit, den 12-Stundentag aus „überwiegend persönlichem Interesse“ abzulehnen. Die Formulierung lässt allerdings viel Spielraum. Ein Tenniskurs, der jeden Dienstagabend stattfindet, fällt eher nicht darunter. Ob Kinderbetreuungspflichten gelten, ist noch fraglich. Vor allem dann, wenn es etwa Alleinerzieherinnen betrifft, die ihr Kind täglich abholen müssen.