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Todesschütze beruft gegen Mord-Urteil

1-01-1970, 00:00

Wien. Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger aus der Kanzlei Rifaat hatte wirklich alles gegeben, um die Geschworenen von der Unschuld seines wegen Mordes angeklagten Mandanten Ali U. (22) zu überzeugen. Wie berichtet, erschoss der Wachsoldat in der Albrechtskaserne seinen schlafenden Kameraden Ismail M. (20), berief sich jedoch auf einen Schießunfall.

Arbacher-Stöger hätte es fast geschafft. Mit dem denkbar knappsten Ergebnis von 5:3 sprachen die Laienrichter den Angeklagten dennoch für schuldig. Bei einem 4:4 wäre die vorsätzliche Tötung vom Tisch gewesen, maximal eine Verurteilung wegen grob fahrlässiger Tötung infrage gekommen. So aber lautete das Urteil auf 15 Jahre Haft.

Der Top-Jurist kündigte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Vor allem das fehlende Motiv und Zweifel am ausschlaggebenden Schießgutachten des Ballistikers machen ihn zuversichtlich. Urteil nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

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