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100 Jahre Haft für A4-Schlepper

1-01-1970, 00:00

Mit Haftstrafen von jeweils 25 Jahren für die vier Hauptangeklagten ist am Donnerstag der Prozess gegen eine Schlepperbande zu Ende gegangen, die für den Tod von 71 Flüchtlingen im August 2015 verantwortlich gemacht wird. Das Gericht in der südungarischen Stadt Kecskemet blieb damit unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten lebenslangen Haftstrafen für die Erstangeklagten.

Bei den vier Männern - ein Afghane (31) und drei Bulgaren im Alter von 31, 40 und 27 Jahren - handelt es sich nach Erkenntnissen der Anklagebehörde um den Kopf der Schlepperbande, seinen Stellvertreter sowie den Fahrer des Kühl-Lkw, in dem die Menschen erstickten, und den Lenker des Begleitautos. In dem hermetisch verschlossenen Kleinlaster hatten die Flüchtlinge - unter ihnen vier Kinder - unterwegs durch Schreien und Klopfen auf ihre Notsituation aufmerksam gemacht. Der Fahrer bemerkte es zwar, hielt aber nicht an.

71 Flüchtlinge erstickten in Lkw

Die Menschen aus Syrien, dem Irak und Afghanistan starben am 26. August 2015 noch auf ungarischem Gebiet. Ihre Leichen wurden tags darauf in dem in einer Pannenbucht der Ostautobahn (A4) bei Parndorf im Burgenland abgestellten Lkw entdeckt.

Die ersten Festnahmen erfolgten bereits wenige Tage später. Angeklagt wurden 14 mutmaßliche Mitglieder der Schlepperbande, unter ihnen Fahrer, Anwerber von Chauffeuren und Personen, die Autos für die Schlepperfahrten organisiert hatten. Der Prozess in Kecskemet begann am 21. Juni 2017. Vor Gericht standen in dem Verfahren allerdings nur elf Beschuldigte. Drei weitere Angeklagte waren für die Justiz nicht greifbar, gegen sie wurde in Abwesenheit verhandelt.

Haftstrafen für sämtliche Angeklagte

Sämtliche Angeklagte wurden zu Haftstrafen verurteilt. Neben den 25 Jahren für die Hauptangeklagten - zu verbüßen unter verschärften Bedingungen ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Freilassung - setzte es Freiheitsstrafen im Ausmaß von drei bis zwölf Jahren für die weiteren Beschuldigten. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig, da sowohl Anklage als auch Verteidigung berufen.

Der Staatsanwalt hatte für die Hauptangeklagten lebenslänglich beantragt, für drei von ihnen sogar ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung. Dass man unter diesem Strafmaß blieb, begründete das Gericht sinngemäß damit, dass ein Unterschied zu Verurteilungen für noch folgenschwerere Straftaten bleiben soll. Als Beispiel nannte der Richter einen mit voller Absicht verübten Bombenanschlag auf eine Diskothek.

Gericht: Tod nicht absichtlich herbeigeführt

Den Verurteilten billigte das Gericht zu, dass sie den Tod der Flüchtlinge nicht absichtlich herbeigeführt hätten, sondern durch Unterlassung. Der Fahrer des Kühl-Lkw hätte jedoch die Möglichkeit gehabt, die Tragödie zu verhindern, hielt das Gericht fest. Erschwerend bei der Strafbemessung wurde gewertet, dass die Taten im Rahmen einer kriminellen Organisation begangen wurden - was die Angeklagten immer bestritten hatten.

Acht der elf anwesenden Verurteilten haben nach der Urteilsverkündung ihre vorläufige Freilassung beantragt. Ob diesen Anträgen stattgegeben wird, entscheidet als übergeordnete Instanz das Gericht in Szeged, sobald dort die entsprechenden Akten eingetroffen sind. Dort wird auch das Berufungsverfahren stattfinden.

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