1-01-1970, 00:00
Am heutigen 40. Tag des Korruptionsprozesses gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und andere wird der Zweitangeklagte Walter Meischberger weiter befragt. Das Fragerecht haben nun nach Richterin Marion Hohenecker die Schöffen, Privatbeteiligtenvertreter und die Staatsanwälte. Meischberger erklärte gleich zu Beginn, er werde den Staatsanwälten nicht antworten.
Die Privatbeteiligten in dem Verfahren erkenne er gar nicht an, so der ehemalige FPÖ-Generalsekretär. Aus dem Senat und von den Schöffen wurden keine Fragen an den Angeklagten gestellt.
Meischberger las eine Erklärung vor, in der er die beiden Staatsanwälte der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Alexander Marchart und Gerald Denk, scharf angriff. Er sei von den beiden Staatsanwälten im Verfahren nie persönlich befragt worden, sie hätten nie versucht, sich von ihm ein Bild zu machen, und hätten ihm nie eine Frage gestellt. Stattdessen sei er von einem anderen Staatsanwalt befragt worden.
300 Stunden befragt
In den letzten achteinhalb Jahren sei er insgesamt mehr als 300 Stunden lang zu diesem Fall befragt worden. "Ich glaube nicht, dass jemals ein Angeklagter länger in einem Stück vom Gericht befragt wurde", sagte Meischberger. Daher werde er die Fragen dieser Staatsanwälte nicht beantworten.
Es sei den Staatsanwälten nie darum gegangen, die Wahrheit zu ergründen, sondern Grasser zu verfolgen, sagte Meischberger. Die Staatsanwälte hätten ihm in einer über 800-seitigen Anklage vier Verbrechen unterstellt, die er nicht begangen habe. Die Staatsanwälte würden im Auftrag handeln und seien ein "willfähriges politisches Werkzeug". Außerdem sei er schon vor zwei Jahren in einem Verfahren angeklagt und freigesprochen worden.
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