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Fakten-Check: Was sind Schiedsgerichte?

1-01-1970, 00:00

Brüssel. Das EU-Kanada-Freihandelsabkommen CETA sieht Schiedsgerichte vor. Diese sollen öffentlich, nicht privat sein - ein Unterschied zur Ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit anderer internationaler Investitionsabkommen. Verfahren sollen transparent, Dokumente öffentlich und eine Berufungsmöglichkeit gegeben sein. Für Mitglieder des Investitionsgerichts sollen strenge Ethik-und Unvereinbarkeitsregeln gelten.

Richter. Das Schiedsgericht soll aus 15 Richtern bestehen, von denen für jeden Fall je drei ausgewählt werden. Richter werden für fünf Jahre ernannt. Fünf kommen von den EU-Staaten, fünf aus Drittstaaten, fünf aus Kanada. Ab Amtsantritt dürfen sie nur in einem Streitfall zwischen Investor und Staat entscheiden, um die Unabhängigkeit zu garantieren. Bei Meinungsverschiedenheiten kann das Gericht noch einmal befasst werden.
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