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Mehr Geld für Mütter und Schwangere

1-01-1970, 00:00

Künftig können sich Schwangere und junge Mütter über eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes freuen: Sie bekommen mehr Wochengeld, wenn sie vor der Schwangerschaft regelmäßig Überstunden, Sonn- oder Feiertagsdienste geleistet haben. Diese müssen ab sofort angerechnet werden.

Mehr Wochengeld

Auch eine Nachforderung bei der Sozialversicherung ist möglich, hat der Mutterschutz vor maximal zwei Jahren begonnen. Das von der Krankenkassa ausbezahlte Wochengeld ersetzt während des Mutterschutzes - acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt - den Nettolohn.

Klage für Entschluss verantwortlich

Es wird prinzipiell vom durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei Monate davor bemessen. Hat eine Arbeitnehmerin allerdings vor der Schwangerschaft (ab deren Bekanntgabe dies ja verboten ist) regelmäßig länger oder an Sonn-und Feiertagen gearbeitet, muss dies bei der Berechnung des Wochengeldes berücksichtigt werden, hat das Höchstgericht festgestellt. Die Arbeitgeber müssen ab jetzt entsprechende Arbeits- und Entgeltbestätigungen ausstellen. Die OGH-Entscheidung herbeigeführt hat eine junge Mutter mit einer Klage, berichtete die Arbeiterkammer Wien am Mittwoch in einer Aussendung.
 

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