Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden stellte einen Strafbescheid von 500 Euro aus, weil “eine Personengruppe ungerechtfertigt benachteiligt” worden sei. Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verhetzung wurde von der Staatsanwaltschaft wieder eingestellt, berichtete die “Presse” am Montag. Die Bar-Betreiberin verteidigte sich damit, dass ihre Kellnerin wiederholt belästigt worden sei, “veranlasst” durch Personen, die in einer Asylunterkunft lebten. Aus Fürsorge für ihre Arbeitnehmerin habe sie deshalb handeln und das Eintrittsgeld einführen müssen, das für alle Besucher gleichermaßen gelte.
Die Frau legte Beschwerde ein, das Landesverwaltungsgericht gab ihr recht. Zwar sah es das Eintrittsgeld in Zusammenhang mit den Postings sehr wohl als eine (mittelbare) Diskriminierung, die darauf abziele, finanziell Benachteiligte dem Lokal fernzuhalten. Die bloße Ankündigung sei aber nicht strafbar. Vielmehr müsste dazu ein konkreter Asylwerber benachteiligt werden, indem er einen Eintritt zahlen müsste, der anderen nicht abverlangt würde, indem ihm der Zutritt verwehrt würde oder indem er aus dem Posting schließe, in der Bar nicht willkommen zu sein.
“Unser Hotel ist judenfrei”
Der Freispruch rief wieder die Bezirkshauptmannschaft auf den Plan. Sie legte Amtsrevision ein und setzte sich durch. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) meinte, dass das Posting nicht anders verstanden werden könne, als dass die solcherart umschriebenen Personen nicht erwünscht sind und gegebenenfalls damit rechnen müssten, nicht eingelassen zu werden. Zum Vergleich zitiert der Gerichtshof das historische Beispiel “Unser Hotel ist judenfrei”.
Nach Einschätzung des VwGH müsste das Posting gar nicht als Lokalverbot gedeutet werden, wie in manchen Medienberichten geschehen. Es genüge, dass Asylwerber mit einer ungünstigeren Behandlung rechnen müssten. Das Wort “Asylant” werde auch als abwertend empfunden.
APA/red