Auch durch den Hinweis auf eine bevorstehende Klage oder durch einen “Amtsgerichts-Stempel” solle man sich nicht unter Druck setzen lassen. Die AK rät, derartige Schreiben in Ruhe zu prüfen. Gibt es keinen Hinweis, wer der Auftraggeber des Inkassoinstituts ist und worauf sich die Forderung überhaupt bezieht, sei Skepsis angebracht.
Im Fall der “Prozess-Kasse” sei als Firmensitz eine Wiener Adresse angeführt. Die Telefonnummer habe jedoch eine deutsche Vorwahl. Die auf dem Zahlschein aufgedruckte IBAN verweise auf eine belgische Belfius Bank. Im Zweifelsfall können sich Betroffene unter der Telefonnummer 02682 740-3961 oder per auch an die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Burgenland wenden.
(APA/Red)
