Zwei jugendliche Angeklagte (18 und 15) mit Wurzeln in der Russischen Föderation sind am Donnerstag wegen Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation am Landesgericht Wiener Neustadt nicht rechtskräftig verurteilt worden.
Propagandamaterial via Messenger versendet
Vor allem der Erstbeschuldigte soll seit 2017 Propaganda für den IS (Islamischer Staat) gemacht und versucht haben, Mitglieder anzuwerben. Über Messenger-Dienste sei Propagandamaterial versendet worden, in Chats und persönlichen Gesprächen sei es darum gegangen, IS-Mitglieder zu gewinnen und Kampfwillige in deren Entschluss zu bestärken.
Ziel war laut Anklage, im Sommer 2018 oder allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nach Syrien zu reisen, um sich der Terrormiliz anzuschließen und an Kampfeinsätzen teilzunehmen.
Angeklagter lernte in Wien Gruppe von IS-Anhängern kennen
Wie die Staatsanwältin ausführte, hatte der Bursch (Jahrgang 2000) 2016 die Schule abgebrochen und begonnen, sich mit Religion auseinanderzusetzen. In einer Moschee in Wien lernte er eine Gruppe von IS-Anhängern kennen, recherchierte im Internet zum Thema, suchte nach Propagandamaterial und beschloss, den IS aktiv zu unterstützen. In der Folge stand er auch in Kontakt mit IS-Mitgliedern in Syrien und habe sich für eine Ausbildung für Bombenanschläge in Europa interessiert. Eines seiner Vorbilder war ein Rapper, der sich 2013 den Jihadisten in Syrien angeschlossen hatte.
Ende 2017 sei es dem Angeklagten gelungen, auch die mit ihm befreundete Zweitangeklagte für die Sache zu gewinnen. Die damals 14-Jährige sagte zu, ihn nach Syrien begleiten zu wollen. Laut Gutachten leide der Angeklagte an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung hinsichtlich seines Sozialverhaltens. Die Zukunftsprognose sei ungünstig, sah die Anklägerin Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
18-Jähriger zeigte sich während Verhandlung aggressiv
Sie sei verliebt gewesen und habe die Schwärmerei für den IS nicht wirklich ernst genommen, meinte die geständige Zweitangeklagte. Sie wisse, dass das der falsche Weg sei. Die Schülerin aus dem Bezirk Baden wurde in der Folge zu sechs Monaten bedingter Freiheitsstrafe inklusive Bewährungshilfe verurteilt.
Der Sachverständige bescheinigte dem jungen Mann, der Aufenthalte in verschiedenen Betreuungseinrichtungen hinter sich hat, eine sehr niedrige Frustrationstoleranz. Aggressive Impulse seien auch in der Verhandlung zu bemerken gewesen, soziale Normen seien dem 18-Jährigen egal.
IS für Beschuldigten keine Terrororganisation
Gegenüber der Polizei hatte der Beschuldigte erklärt, für ihn sei der IS keine Terrororganisation. Heute schwächte er seine Bereitschaft, nach Syrien zu reisen, etwas ab. Die Staatsanwältin meinte aber im Schlussvortrag, nicht den Eindruck gewonnen zu haben, dass er sich von radikalem Gedankengut abgewandt hätte.
Das Urteil lautete (auch wegen versuchter Nötigung) zwei Jahre Freiheitsstrafe, zudem wurde die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. Vom Widerruf einer bedingten Strafe wurde abgesehen, aber die Probezeit verlängert. Die U-Haft seit 14. Jänner wurde angerechnet. Mildernd wertete der Schöffensenat das Geständnis. In beiden Fällen gab die Staatsanwältin keine Erklärung ab.
(APA/Red)