Die Richter haben entschieden: Der umstrittene Lobautunnel darf gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch grünes Licht gegeben, womit die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) positiv abgeschlossen ist. Allerdings müssen "neue Auflagen zur Sicherstellung des Schutzes vor Überschreitung von Umweltqualitätsnormen" eingehalten werden, wie das BVwG am Mittwoch mitteilte.
Das BVwG hatte das Projekt unter die Lupe genommen, nachdem Tunnelgegner bzw. Umweltschützer die erstinstanzliche Bestätigung der UVP beeinsprucht hatten. Diese Beschwerden hat der dreiköpfige Richtersenat nun abgelehnt. Die Asfinag will folglich schon im kommenden Jahr mit dem Bau des insgesamt 19 Kilometer langen S1-Abschnitts beginnen.