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Mord-Drohungen gegen Anwältin von Mädchen-Killer

1-01-1970, 00:00

Die schöne Juristin Liane Hirschbrich erhält Mord-Drohungen per SMS, weil sie die Verteidigung jenes 16-jährigen Tschetschenen übernommen hat, der ein 7-jähriges Mädchen brutal mit dem Messer getötet hat. Die Leiche der kleinen Hadishat (†7) wurde im Müllcontainer eines Wiener Gemeindebaus entdeckt. Das Landesgericht für Strafsachen hat am Donnerstagnachmittag über den 16-jährigen Gymnasiasten Robert K. die U-Haft verhängt.

Mord-Drohung: "Angst habe ich keine"

Nun erhielt seine Anwältin eine Mord-Drohung. Der genaue Wortlaut der SMS bleibt aus ermittlungstechnischen Gründen vorerst geheim, ein ausländerfeindliches Motiv scheint gegeben. „Angst habe ich keine“ so Hirschbrich, die sich nicht einschüchtern lassen will. Die Drohung nimmt sie dennoch ernst.

Die Rechtsanwältin hat bereits Anzeige erstattet. Die polizeilichen Ermittlungen laufen.

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Wirbel um Aufruf zur Blutrache

Aber nicht nur die Anwältin des mutmaßlichen Täters muss mit Drohungen umgehen, auch die Familie von Robert K. wird bedroht. Die Familie der kleinen Hadishat um die beiden Großväter des Mädchens rief offen zum Rachemord auf – ÖSTERREICH berichtete. Jetzt versucht die in Wien lebende Familie Hadishats, das Schlimm­ste zu verhindern.

„Alle vier müssen sterben. Die Eltern waren bei diesem Mord beteiligt. Sie im Ausland zu töten, ist ganz leicht“, hatte der Trauerredner während der Beerdigung in Gheki im Nordkaukasus gesagt. Gemeint waren der mutmaßliche Mörder Robert K. (16), der das Kind in der Badewanne ­erstochen haben soll, dessen Bruder sowie die Eltern der beiden. Der Familie des Tatverdächtigen wird unterstellt, bei der „Entsorgung“ der Leiche in einem Mistkübel behilflich gewesen zu sein.

Polizeischutz beantragt

Nach der Ankündigung der Blutrache hat Liane Hirschbrich, die Anwältin der Täterfamilie, Polizeischutz für ihre Mandanten beantragt und nach eigener Aussage auch bekommen. Gleichzeitig wurde der Vertreter der Opfer­familie aktiv. Nikolaus Rast hat sich mit hochrangigen Vertretern der Tschetschenen-Community getroffen: „Meine Mandanten distanzieren sich von jeglichen Gewaltaufrufen gegen den Verdächtigen oder seine Familie. Ganz im Gegenteil erwarten wir Fairness ihnen gegenüber.“

Eine WhatsApp-Nachricht, wonach die Mitgefangenen des U-Häftlings indirekt zu Racheakten aufgerufen wurden, soll nicht von der Familie des Opfers stammen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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