In der Affäre um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wurde BVT-Chef Peter Gridling von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) Mitte März vom Dienst suspendiert. Gridling sei "mit sofortiger Wirkung vorläufig bis auf Widerruf vom Dienst suspendiert worden", sagte Kickl damals.
Der suspendierte Leiter des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Peter Gridling war sich keiner Schuld bewusst. Nun wurde die Suspendierung Gridlings vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) aufgehoben. In einem Telefonat mit oe24.TV zeigte sich Gridling zwar erleichtert, warnte aber vor Übermut. "Es ist nur ein Teilerfolg. Das Disziplinarverfahren ist damit noch nicht beendet und auch das Strafverfahren ist noch anhängig. Aber es ist zumindest eine erste Entscheidung", so Gridling.
Für Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) ist die Rücknahme der Suspendierung von BVT-Chef Peter Gridling durch das Bundesverwaltungsgericht "zu respektieren". Er werde Gridling in den kommenden Tagen zu einem persönlichen Gespräch einladen, erklärte der Ressortchef in einer Aussendung.
Damit ist Gridling wieder Leiter des BVT; Kickl hatte ihm die Suspendierung am 13. März gleichzeitig mit der Wiederbestellungsurkunde überreicht - und Dominik Fasching, den Chef der Abteilung für strategische Analyse, mit der Leitung beauftragt. Ab morgen ist Gridling wieder ganz normal im Büro. Wie es mit den anderen Verfahren weitergehen wird, wisse er nicht. "Ich bin aber zufrieden mit dieser ersten Entscheidung und andere werden folgen", so der BVT-Chef gegenüber oe24.TV.
Ordentliche Rechtsmittel gegen die Aufhebung der Suspendierung gibt es keine: Das BVwG hat, so Riedl, eine Revision als unzulässig erklärt. Möglich wäre allenfalls eine außerordentliche Revision - wo man den Verwaltungsgerichtshof allerdings überzeugen müsste, dass es hier um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung geht.
Riedl sieht in dem "großen Erfolg" beim BVwG einen weiteren großen Schritt zur Rehabilitierung seines Mandaten. Der Rechtsanwalt - mit großer Erfahrung im Beamten-Disziplinarrecht - ist überzeugt, dass auch die noch laufenden Ermittlungen der Wirtschafts- und Kriminalstaatsanwaltschaft (WKStA) positiv für den BVT-Chef ausgehen. Ermittelt wird gegen Gridling und weitere Beamte des BVT u.a. wegen des Verdachts des Datenmissbrauchs.
Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) hat "großen Erklärungsbedarf", nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Suspendierung Peter Gridlings als Leiter des BVT aufgehoben hat, befand der SPÖ-Fraktionsführer im BVT-Untersuchungsausschuss, Jan Krainer, Dienstag in einer Aussendung.
Krainer war jedenfalls "gespannt, ob Kickl sein damaliges Versprechen - die Tür für Gridling stehe offen, wenn seine Suspendierung aufgehoben wird - jetzt einlöst". Damit hätte das krisengeschüttelte Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wieder eine erfahrene Führung. Der auf Verlangen von SPÖ, NEOS und Liste Pilz am 20. April eingesetzte Untersuchungsausschuss zur Causa BVT sei jedenfalls um einen weiteren aufklärungsbedürftigen Tatbestand reicher, meinte Krainer. Für ihn war von Anfang an "offensichtlich", dass die von Kickl erhobenen Vorwürfe gegen Gridling nicht stichhaltig sind und es dem FPÖ-Minister um die Umfärbung der Behörde ging.
Für Liste Pilz-Justizsprecher Alfred Noll hat sich mit der Aufhebung der Suspendierung Gridlings bestätigt, dass Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) "nicht fähig ist, seine Aufgabe als Innenminister rechtskonform zu erledigen". Noll sieht den Minister jetzt in weiterer Erklärungsnot. Seine Rolle werde im Untersuchungsausschuss zu klären sein.