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836 Körperverletzungen: Schul-Gewalt nimmt zu

1-01-1970, 00:00

Österreichs Schulen sind ein gewalttätiger Ort: Im Vorjahr hat es 835 Anzeigen wegen Körperverletzung (Paragraf 83 StGB) oder schwerer Körperverletzung (Paragraf 84 StGB) im Bereich der Lehranstalten gegeben. Dazu kam eine wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung (Paragraf 87 StGB). Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) hervor.

Die Anfrage hatten die ÖVP-Mandatare Karl Mahrer und Wolfgang Gerstl gestellt. Mehr als ein Drittel der Körperverletzungs-Anzeigen entfiel laut Beantwortung auf Wien. In der Bundeshauptstadt gab es 2017 allein 303 Anzeigen wegen Körperverletzungen an Schulen, dazu kamen neun wegen schwerer Körperverletzung. Auffällig ist auch die Zahl der angezeigten Fälle wegen gefährlicher Drohung (Paragraf 107 StGB): Österreichweit waren es im Vorjahr 202, davon 67 in der Bundeshauptstadt. Vereinzelt kamen Anzeigen wegen Sexualdelikten (im einstelligen Bereich) dazu. In Wiener Schulen wurden im Vorjahr auch ein Raub und zwei schwere Raube (Paragrafen 142 und 143 StGB) angezeigt, ebenso in der Steiermark, in Salzburg und in Oberösterreich. Eine Anzeige gab es in Niederösterreich wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung (Paragraf 87 StGB).

"Bildungseinrichtung" erst seit 2013 kriminalstatistisch erfasst

Kickl wies in seiner Beantwortung der parlamentarischen Anfrage darauf hin, dass die Örtlichkeit "Bildungseinrichtung" erst seit 2013 kriminalstatistisch erfasst wird. Der Schultyp bzw. der Beruf oder die Beschäftigung der Opfer werden hingegen nicht erfasst.
 
Sieht man sich die Zeitreihe an, so wurden in Wien 2015 insgesamt 278 Körperverletzungen angezeigt, dazu kamen 14 schwere. 2016 waren es 267 Körperverletzungen, sieben schwere sowie eine mit schweren Dauerfolgen (Paragraf 85 StGB). Im Vorjahr stieg die Zahl der angezeigten Körperverletzungen schließlich auf 303, dazu kamen neun schwere. Bei den gefährlichen Drohungen stieg die Zahl in den Lehranstalten von 52 im Jahr 2015 über 60 auf 67 im Jahr 2017. Die Jahre 2013 und 2014 sind zu vernachlässigen, da die statistische Erfassung offenbar noch sehr unvollständig war.
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