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Mädchen-Mord: Mutter darf nicht zum Begräbnis

1-01-1970, 00:00

Wien. Abschied genommen hat die Familie bereits in Wien. Donnerstagnachmittag hatten sich Hadishats Mutter und die Geschwister auf dem Islamischen Friedhof im 23. Bezirk um den Sarg des Mordopfers versammelt, das nur sieben Jahre alt werden durfte.

Die erschütternde Zeremonie wurde von einem Verwandten mitgefilmt, das ­Video wird nach Italien ­geschickt, wo Hadishats Vater im Gefängnis sitzt.

Heute wird der kleine Leichnam nach Tschetschenien überstellt und nach islamischem Brauch bestattet werden – Mutter und Geschwister aber müssen in Österreich bleiben. Die Familienmitglieder sind als Konventionsflüchtlinge anerkannt. Sie dürfen überall hinreisen, außer in die Russische Föderation. Dort würde ihnen die Verhaftung drohen. Würde es die Mutter dennoch versuchen, drohten Probleme mit ihrem Status in Österreich.

Die Opfer-Familie will in Österreich bleiben

Nikolaus Rast, der Opferanwalt der Familie: „Es geht ihnen natürlich sehr schlecht.“ Warum die Mutter ihr Kind nicht in Wien beerdigt? Schließlich wurde Hadishat in Wien geboren, hat Tschetschenien nie gesehen. Offensichtlich hat der Clan darauf bestanden – die Kleine hätte dort ihre Wurzeln, es gebe ein Familiengrab und dort leben noch viele Angehörige, die sich um das Grab kümmern würden.
Mutter und Geschwister des Mordopfers wollen unbedingt in Österreich bleiben. Der Älteste macht eine Tischlerlehre, die Mädchen gehen noch in die Schule.
 
2018051528172.jpg© TZOe Artner Anwalt Nikolaus Rast mit Mutter und Bruder der kleinen Hadishat.

Dem dringlichsten Wunsch der Familie ist Wiener Wohnen unbürokratisch nachgekommen. Sofort nach dem Mord wurde eine neue Wohnung für die Trauernden gesucht. „Es ist eine schöne Wohnung“, schwärmt der Sohn. „Sie sind gerade am Umsiedeln. Die Wohnung liegt in einem anderen Bezirk, die Familie möchte keine näheren Angaben machen“, sagt Rast.
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