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Verstärkte Verkehrsüberwachung zu Pfingsten

1-01-1970, 00:00

Ziel der verstärkten Überwachung ist, die Zahl der Unfälle möglichst gering zu halten und eine nachhaltige Verhaltensänderung bei Verkehrsteilnehmern zu mehr Rücksicht und Verantwortung im Straßenverkehr zu bewirken. Am Pfingstwochenende werden alle verfügbaren Polizistinnen und Polizisten schwerpunktmäßig im Verkehrsdienst eingesetzt. Überwacht werden neben den Hauptverkehrs- und Transitrouten auch unfallträchtige Strecken, beliebte Ausflugsstrecken, der Nah- und Freizeitverkehr auch im untergeordneten Straßennetz sowie Orte, in denen Feste und anderen Veranstaltungen stattfinden.

Den Polizistinnen und Polizisten stehen dazu 2.500 Einsatzfahrzeuge zur Verfügung, sowie 350 Motorräder, etwa 100 Zivilstreifenfahrzeuge mit Videonachfahreinrichtung, 256 Radargeräte (davon 47 mit Lenkerfoto), acht stationäre und sieben mobile Section-Control-Anlagen, 1.247 Lasergeschwindigkeitsmessgeräte, elf Abstandsmess-Systeme, 1.385 Alkomaten und 1.429 Alko-Vortestgeräte, neun Drogen-Vortestgeräte, 75 Mopedprüfstände und 40 Rotlicht-Verkehrsüberwachungsanlagen (“Ampelradar”). Es wird Schwerpunkteinsätze in allen Bundesländern geben.

464 Unfälle im letzten Jahr

Im vergangenen Jahr wurden am Pfingstwochenende von Freitag bis einschließlich Pfingstmontag bei 464 Verkehrsunfällen mit Personenschaden 547 Menschen verletzt und sechs getötet. Im Jahr 2016 wurden vier, im Jahr 2015 neun und im Jahr 2014 13 Menschen tödlich verletzt. In den Jahren 2016 und 2013 wurden mit jeweils vier Verkehrstoten das bisher günstigste Ergebnis seit Einführung der Statistik im Bundesministerium für Inneres (1967) verzeichnet. Zum Vergleich dazu mussten am Pfingstwochenende in den bisher schlimmsten Jahren 45 Tote (1979) und 44 Tote (1984) beklagt werden.

Während des Pfingstwochenendes 2017 wurden 69.015 Kraftfahrzeuglenker wegen Überschreitung der höchst zulässigen Geschwindigkeit beanstandet. 391 Fahrzeuglenker wurden wegen Trunkenheit am Steuer angezeigt und 226 Lenkern wurde der Führerschein oder Mopedausweis vorläufig abgenommen.

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