Gegen den Trägerverein der rechtsradikalen “Identitären” gibt es vorerst kein Auflösungsverfahren. Wie der Sprecher der Landespolizeidirektion Graz am Donnerstag auf APA-Anfrage sagte, wird die Frage einer möglichen Auflösung erst geprüft, wenn strafrechtliche Verurteilungen vorliegen sollten. Am Montag hatte die Staatsanwaltschaft Graz Anklage gegen 17 Mitglieder und Sympathisanten der “Identitären” erhoben.
Nach Anklage: Vorerst kein Auflösungsverfahren der “Identitären”
Die Staatsanwaltschaft wirft den Rechtsradikalen Verhetzung, Sachbeschädigung und Nötigung im Rahmen einer “kriminellen Vereinigung” (§278 StGB) vor. Ob auch ein Auflösungsverfahren gegen den hinter den “Identitären” stehenden “Verein zur Erhaltung und Förderung der kulturellen Identität” eingeleitet wird, ist nach Angaben der steirischen Polizei noch offen. Die Behörde behalte das im Auge, brauche zum Auflösungsverfahren aber strafrechtliche Verurteilungen, hieß es auf APA-Anfrage in der Landespolizeidirektion Steiermark.
Kritik von FPÖ und SPÖ an Vorwurf der kriminellen Vereinigung
Für Kritik sowohl von der FPÖ als auch der SPÖ sorgt inzwischen, dass die Staatsanwaltschaft auch den Vorwurf der kriminellen Vereinigung gegen die “Identitären” erhebt. SP-Justizsprecher Hannes Jarolim sprach am Mittwoch im “Standard” vom “Missbrauch” eines eigentlich für mafiöse Strukturen gedachten Gesetzes. Denn wenn alleine die Mitgliedschaft für eine Anklage ausreiche, dann werde damit die politische Gesinnung zu einem Strafdelikt gemacht, so Jarolim. Auch FP-Chef Heinz Christian Strache verbreitete via Facebook Kritik eines früheren BZÖ-Politikers am Vorgehen der Justiz.
(APA/Red)