1-01-1970, 00:00
Es geht um den Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Tulln, der beim Prozess 2 der 4 Schöffen aus Gründen nicht glaubten, die bisher niemand kennt – weil das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Bekannt ist nur, dass die Staatsanwaltschaft sofort angab, Nichtigkeitsbeschwerde einzulegen. Laut Strafprozessordnung ist der OGH am Zug, der in angemessener Frist beurteilen soll, ob der Fall neu aufgerollt werden soll. Wie es derzeit aber aussieht, könnte die Neuauflage aber scheitern, weil man darauf verzichtete, die Angeklagten in Anschluss- oder Schubhaft zu nehmen, und sich Sherzai D. und Halid Y. (bei 19) abgesetzt haben.
Die am Landesgericht St. Pölten Ende März im Zweifel gefällten Freisprüche für zwei 19-Jährige vom Vorwurf der Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Tulln sind nun rechtskräftig, berichtete der "Kurier" Mittwochabend. Das Urteil des Schöffensenats hatte für Diskussionen gesorgt.
Neuauflage des Verfahrens ausgeschlossen
Eine Neuauflage des Verfahrens gegen die beiden Flüchtlinge sei damit ausgeschlossen. "Für einen neuen Prozess hätte ein Urteils-oder Verfahrensfehler vorliegen müssen. Dies ist aber nicht der Fall", sagte Leopold Bien, Erster Staatsanwalt am Landesgericht St. Pölten, der Tageszeitung.
Der Prozess war unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden, das Urteil wurde mit zahlreichen Widersprüchen in den Einvernahmen des Mädchens begründet. Die 15-Jährige hatte angegeben, am 25. April 2017 auf dem Weg vom Bahnhof Tulln zur Wohnung ihres Vaters verfolgt und drei Mal vergewaltigt worden zu sein. Schließlich habe sie sich losreißen können und sei nach Hause geflüchtet. Im Krankenhaus waren u.a. Kratzspuren festgestellt worden, zudem waren Spermaspuren der aus Afghanistan und Somalia stammenden Angeklagten sichergestellt worden. Diese bestritten allerdings jede Gewaltanwendung und sprachen von "einvernehmlichen Sex". Gegen beide würden vom Bundesamt für Fremdenrecht und Asyl ausgestellte Abschiebebescheide vorliegen.
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