Urteil im Vergewaltigungsprozess. Am Dienstag wurden zwei 19-Jährige Asylwerber der Anklage der Vergewaltigung einer 15-Jährigen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft meldete Nichtigkeitsbeschwerde an, damit sind die Urteile nicht rechtskräftig. Die beiden Asylwerber wurden in Folge enthaftet. Als nächstes entscheidet ein Richtersenat am Obersten Gerichtshof (OHG), ob die Beweisführung am Gericht St. Pölten in Ordnung geht. Der OGH kann das Urteil kippen. Dann würde der Fall zurück gehen an den Schöffensenat in St. Pölten.
Die Staatsanwaltschaft habe zur Aufklärung "alle Register gezogen", verwies der Richter in seiner ausführlichen Urteilsbegründung auch auf die durchgeführte Massen-DNA. 65 Männer hatten über Anordnung der Anklagebehörde DNA-Proben abgeben müssen. In Folge waren die beiden 19-Jährigen aus Afghanistan und Somalia als Verdächtige ausgeforscht worden. Nach der Festnahme des Duos hatte der Tullner Bürgermeister Peter Eisenschenk (ÖVP) bis zur endgültigen Klärung der Causa einen Aufnahmestopp für die Zuteilung neuer Asylwerber erlassen.