Am Dienstag sind zwei 19-Jährige dem Vorwurf der Vergewaltigung einer 15-Jährigen freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft meldete Nichtigkeitsbeschwerde an, damit sind die Urteile nicht rechtskräftig. Die beiden Asylwerber wurden in Folge enthaftet. Die Verteidigerin Andrea Schmidt spricht nun im ÖSTERREICH-Interview über das Urteil:
ÖSTERREICH: Frau Magister Schmidt, wie kommentieren Sie das Urteil vom Mittwoch?
Andrea Schmidt: Die Bevölkerung hatte ein völlig falsches Bild von den Geschehnissen. Der Ablauf war aber ganz anders, es gab keine Vergewaltigung. Dennoch sind Prozess und das Urteil korrekt verlaufen. Für meinen Mandanten war das ja auch nicht alles so einfach.