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"Heiratsschwindlerin" freigesprochen

1-01-1970, 00:00

Eine 26-jährige Rumänin ist in einem Betrugsprozess am Mittwoch im Landesgericht Linz nicht rechtskräftig freigesprochen worden. Ihr wurde vorgeworfen, sie sei eine "Heiratsschwindlerin" und habe damit einen 51-jährigen Österreicher um insgesamt 100.000 Euro geprellt.

100.000 Euro entlockt

Die junge Frau und der Unternehmer hatten sich im März 2016 in einem Saunaclub in Leonding (Bezirk Linz-Land) kennengelernt. Anfänglich besuchte der 51-Jährige die Prostituierte etwa einmal monatlich, später intensivierte sich die Beziehung. Ende Dezember 2016 kam es erstmals zu zwei größeren Geldzahlungen im Umfang von insgesamt 35.000 Euro. Diese wollte die Rumänin für die Rückzahlung eines Kredits für eine Wohnung in ihrer Heimatstadt aufwenden. Wenig später, im Jänner 2017, kam es zu erneuten Geldflüssen. 10.000 Euro sollten als Überbrückung nach einem Wohnungsbrand für die Eltern der Angeklagten dienen, bis die Versicherung den Schaden bezahle. Mit weiteren 55.000 Euro, eine Woche danach überwiesen, sollte ein Cafe, ebenfalls in der Heimatstadt der Angeklagten, betrieben werden.

Kein Heiratsschwindel

Richterin Eva Lena Höpfl begründete den Freispruch des Schöffensenats damit, dass primär die Frage zu beantworten gewesen sei, ob es sich bei der Tat um einen Heiratsschwindel gehandelt habe, was zu verneinen sei, da die Beziehung von beiden Seiten als relativ offen angesehen worden sei. Von einer dezidierten Heirat war nie die Rede gewesen, da sich der Unternehmer aus geschäftlichen Gründen nicht von seiner Frau scheiden lassen wollte. Zudem habe keine Vereinbarung über eine Rückzahlung des Geldes bestanden.

Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Der 51-Jährige wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen, um seine Forderungen gegenüber der 26-Jährigen gerichtlich geltend zu machen.
 

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