1-01-1970, 00:00
Zwei 19-jährige Asylwerber sind am Dienstag in St. Pölten vom Vorwurf der Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Tulln freigesprochen worden. Der Schöffensenat habe im Zweifel für die Angeklagten entschieden, sagte der vorsitzende Richter. Die Staatsanwaltschaft meldete Nichtigkeitsbeschwerde an, damit sind die Urteile nicht rechtskräftig.
Der Schöffensenat habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, hielt der vorsitzende Richter fest. Zwei Mitglieder des Senats seien demnach für einen Freispruch und zwei für einen Schuldspruch gewesen. In den Aussagen in den fünf Befragungen der 15-Jährigen habe man Widersprüche in Details sowie zum Gesamtgeschehen erkannt, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Die beiden 19-Jährigen wurden in Folge enthaftet.
Das sagt der Opfer-Anwalt
"Ich bin erstaunt, wenn nicht sogar erschüttert über diesen Freispruch", erklärte der Anwalt des Opfers, Ewald Stadler, im Anschluss an den Prozess gegenüber oe24.TV. Er sei davon ausgegangen, dass die objektiven Beweise das Tatgeschehen, wie es die 15-Jährige geschildert hatte, unterstützen würden, da diese auch im "starken Widerspruch" zu den Aussagen der Angeklagten stehen würden.
Dennoch sei er froh darüber, dass die Staatsanwaltschaft sofort Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet hat, sodass die Urteile nicht rechtskräftig sind. Das ganze Interview sehen Sie im Video oben.
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