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Vier Jahre Haft für Holocaust-Leugner

1-01-1970, 00:00

Mit vier Jahren Haft und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher hat ein Prozess um Holocaust-Leugnung am Montag in Krems geendet. Die Geschworenen entschieden einstimmig für einen Schuldspruch, sieben der acht Laienrichter hielten den in der Justizanstalt Stein inhaftierten 66-Jährigen für zurechnungsfähig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mildernd bei der Strafbemessung war das Tatsachengeständnis, erschwerend u.a. der rasche Rückfall - während der Haft - und die vielfache Tatbegehung, sagte der vorsitzende Richter. Zudem wurde eine Einweisung nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch ausgesprochen. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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