Noch bevor der U-Ausschuss über die brisanten Vorgänge rund um Verfassungsschutz (BVT) und Innenministerium starten könnte, eskaliert bereits der Polit-Streit darüber. Die Parlamentsdirektion hat – wie berichtet – den SPÖ-Antrag auf Einsetzung des Ausschusses angelehnt. VP-Klubchef August Wöginger sagt, die SPÖ habe bei „Fehler gemacht“. Laut Rechtsdienst des Parlaments – die den Antrag abgewiesen haben – sei er nicht verfassungskonform verfasst worden.
SPÖ-Chef Christian Kern und sein Klubchef Andreas Schieder schießen hingegen hart zurück: ÖVP und FPÖ würden den Ausschuss „abdrehen“ und etwas „vertuschen“ wollen. Schieder wirft VP-Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka gar mutmaßlichen „Amtsmissbrauch“ vor. Der erhält allerdings Rückendeckung von der Parlamentsdirektion.
Die SPÖ hat offiziell angekündigt, dass sie nun den Verfassungsgerichtshof darüber entscheiden lassen wollen, ob ihr Antrag rechtmäßig gewesen sei. Im Hintergrund dürfte es allerdings auf einen neuen Antrag hinauslaufen. Rote bestätigen ÖSTERREICH inoffiziell, dass sie nun Gespräche mit den übrigen Oppositionsparteien (Neos und Liste Pilz) über einen neuen Antrag zur Einsetzung eines U-Ausschusses führen wollen. Dieser soll dann in der Plenarsitzung am 17. April eingebracht werden.
Peter Pilz hat den Roten bereits angeboten, gemeinsam einen Antrag „mit meinen Akten“ zu der Geheimdienst-Causa zu stellen.
Verfassungsjurist Heinz Mayer erklärt jedenfalls, dass „der SPÖ-Antrag für den U-Ausschuss „zu unbestimmt“ geschrieben wurde. Die SPÖ hat diese Formulierung zwar in ihrem Antrag, die aktuellen Vorgänge rund um die Razzien und die Suspendierungen von Verfassungsschützern könnten aber bei einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofes trotzdem nicht halten. Die ÖVP signalisiert, dass sie einem neuen „korrekten“ Antrag gerne zustimmen würde.
Der U-Ausschuss könnte dann ab Mai seine Arbeit beginnen.
Top-Verfassungsjurist Heinz Mayer sagt im ÖSTERREICH-Gespräch, dass ein U-Ausschuss nur einen „abgeschlossenen Vorgang innerhalb der Vollziehung“ untersuchen könne. Der SPÖ-Antrag zur Einsetzung eines U-Ausschusses sei tatsächlich „zu unbestimmt verfasst“ worden.
Dieser Ansicht schließt sich auch Verfassungsrechtler Theo Öhlinger an.
Eine Anrufung des Verfassungsgerichtshofes könnte für die Roten also eher schlecht ausgehen.