1-01-1970, 00:00
Die FPÖ steht zu der im Wahlkampf 2017 von allen Parteien außer NEOS beschlossenen Abschaffung des Regresses. Dass Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) diese hinterfragt, glaubt Regierungskoordinator Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) nicht, wie er am Donnerstag im Gespräch mit der APA sagte. Man denke vielmehr über Anreize, um die Pflege zu Hause attraktiver zu machen, nach.
Löger bezeichnete in einem Interview mit der "Presse" "die Ausprägung" der Abschaffung als hinterfragenswert. "Am Ende wird es wie bei den Pensionen auch bei der Pflege notwendig sein, über das staatliche Finanzierungssystem hinaus Maßnahmen zu setzen." Pflege dürfe aus finanzieller Rationalität nicht nur im Heim stattfinden. So wäre es sinnvoll, "im Bereich der Heimpflege stärker zwischen den Kosten der Logis und den Kosten für die Pflege zu unterscheiden", so der Finanzminister.
Ungleichbehandlung
Hofer sprach von einer "Ungleichbehandlung" zwischen Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, und jenen, die Pflegebedürftige in Heime geben. "Wir brauchen ein Gesamtmodell, mit dem kluge Maßnahmen und Anreize gesetzt werden, dass Menschen so lange wie möglich zu Hause bleiben." Die Abschaffung des Regresses stellt die FPÖ laut Hofer nicht infrage.
Der Wegfall des Pflegeregresses kostet nach Angaben des Städtebundes 2018 bis zu 650 Mio. Euro. Länder und Gemeinden fordern vom Bund, dass er ihnen dieses Geld ersetzt. Löger hat angekündigt, demnächst mit ihnen darüber zu verhandeln. In seinem am Mittwoch präsentierten Budget hat er für den Entfall des Pflegeregresses allerdings nur die ursprünglich geplanten 100 Mio. Euro budgetiert.
Vor der Abschaffung des Regresses konnten sich die zuständigen Gebietskörperschaften die Kosten für die Heimplätze zumindest teilweise bei den Betroffenen zurückholen und dabei auch auf deren Vermögen zugreifen. Teilweise kamen auch die Ehepartner in die Ziehung. Der "Angehörigenregress" bei den Kindern wurde schon vorher flächendeckend abgeschafft.
In der Regel wurden 80 Prozent der Pension des Pflegebedürftigen sowie ein Teil des Pflegegeldes einbezogen. Reichten Pension und Pflegegeld nicht aus, wurde auch das Vermögen herangezogen. So wurden etwa Eigentumswohnungen entsprechend belastet. Lediglich ein "Freibetrag" blieb unangetastet. In mehreren Bundesländern konnten auch Ehegatten und Lebenspartner zur Kostenbeteiligung gezwungen werden.
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