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Seisenbachers Flucht vor dem Ende

1-01-1970, 00:00

Wien. Seit 19. Dezember 2016 wartet die heimische Justiz auf den zweifachen Judo-Olympiasieger Peter Seisenbacher. An diesem Tag hätte ihm der Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger gemacht werden sollen, weil er sich als Trainer zwischen 1997 und 2004 an kleinen Mädchen vergangen haben soll – es gilt die Unschuldsvermutung. Seisenbacher zog es vor, sich abzusetzen.

In Kiew wurde er festgenommen, kurzzeitig inhaftiert. Eine Auslieferung lehnte die Ukraine ab, weil die vorgeworfenen Straftaten nach ihrem Recht verjährt sind.
 
Doch die Behörden forderten den gefallenen Judo-Star auf, das Land zu verlassen. Daraufhin stellte Seisenbacher einen Antrag auf politisches Asyl, der in erster Instanz abgelehnt wurde. Seit Dienstag verhandelt nun ein Gericht abschließend über den Antrag. Seisenbacher werden kaum Chancen eingeräumt, das Ende seiner Flucht scheint zu nahen.
 
Denn: Seisenbacher hat keine gültigen Reisedokumente mehr. Macht die Ukraine ernst und verweist ihn endgültig des Landes, bleibt dem Olympiasieger von 1984 und 1988 nichts anderes übrig, als nach Österreich zurückzukehren.
 
Er würde aufgrund eines internationalen Haftbefehls sofort festgesetzt und die Wiener Justiz würde ihm den Prozess machen.
 
Im Falle einer Verurteilung droht dem einstigen ­Superstar eine lange Gefängnisstrafe.
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