Der Europäische Gerichtshof hat Österreich wegen der Direktvergabe öffentlicher Aufträge für Ausweise und amtliche Dokumente an die private Staatsdruckerei verurteilt. Österreich habe gegen EU-Bestimmungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge verstoßen, urteilten die Luxemburger EU-Richter am Dienstag.
Der Verstoß gegen EU-Recht sei erfolgt, indem Österreich Dienstleistungsaufträge über die Herstellung von Reisepässen mit Chips, Notpässen, Aufenthaltstiteln, Personalausweisen, Führerscheinen im Scheckkartenformat und Zulassungsbescheinigungen im Chipkartenformat ohne vorherige Ausschreibung auf Ebene der Europäischen Union unmittelbar an die Österreichische Staatsdruckerei GmbH vergeben habe und indem Österreich nationale Vorschriften beibehalten habe, nach denen die öffentlichen Auftraggeber diese Dienstleistungsaufträge ohne vorherige Ausschreibung auf EU-Ebene unmittelbar an diese Gesellschaft vergeben müssen.
Damit gibt der EU-Gerichtshof der EU-Kommission in dem Rechtsstreit (C-187/16) weitgehend recht. Österreich habe nicht nachgewiesen, dass wesentliche Sicherheitsinteressen im Rahmen einer Ausschreibung nicht gewahrt werden könnten. Weder das Argument, dass Druckaufträge für die amtlichen Dokumente zentralisiert durch ein einziges Unternehmen ausgeführt werden müssten, noch das Argument wirksamer Verwaltungskontrollen, das Argument der Versorgungssicherheit oder das Argument der Sicherstellung der Vertrauenswürdigkeit des Auftragnehmers könnte greifen.
Lediglich in einem Punkt wiesen die EU-Richter die Klage der EU-Kommission ab. Der Druck von Pyrotechnik-Ausweisen liege in seinem geschätzten Wert deutlich unterhalb der Schwellenwerte, sodass keine Verpflichtung zur Ausschreibung bestehe.