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Handys für Gefängnisinsassen: Experte fordert intelligente Form der Überwachung

1-01-1970, 00:00

Das sagte der Kriminologe Wolfgang Gratz und ist in dieser Hinsicht einer Meinung mit den Leitern der österreichischen Justizanstalten, die sich dafür aussprechen, Insassen die “elektronische Kommunikation” mit Einschränkungen zu erlauben. Die in einem Positionspapier zum Regierungsprogramm festgehaltene Stellungnahme der Gefängnisleiter hat zu Kritik seitens der Personalvertretung der Justizwache geführt, die um die Sicherheit fürchtet. Josef Mock, Sprecher der Anstaltsleiter, wollte den Vorschlag gegenüber Medien nicht näher erläutern, und auch das Justizministerium gab aktuell keine inhaltliche Stellungnahme ab. “Wir werden das Positionspapier intern prüfen und mit dem Sprecher der Anstaltsleiter erörtern, die Diskussion aber nicht über die Medien führen”, sagte Ressortsprecherin Britta Tichy-Martin.

Experte prinzipiell für Internetzugang für Insassen

Wer elektronische Kommunikation – sprich Internet und Handys – nutzen darf und wer nicht, wird in dem Positionspapier offenbar nicht präzise dargelegt. In einem vom “Kurier” (Dienstag-Ausgabe) veröffentlichten Abschnitt wird lediglich der Ausschluss aufgrund “bestimmter Voraussetzungen” und eines “bestimmten Verhaltens” genannt, außerdem die U-Haft.

Experte Gratz machte im Gespräch mit der APA auf zwei Aspekte bzw. Folgen von fehlendem Internet-Zugang aufmerksam: den aktuell großen Abstand zwischen den Kommunikationsmöglichkeiten “draußen” und “drinnen”. “Das Strafvollzugsgesetz ist ja entstanden, als noch Briefe geschrieben und Postkarten geschickt wurden. Dann kam das Telefon und man hat Gefängnisinsassen gewisse Möglichkeiten der telefonischen Kommunikation eingeräumt.” Mangelnde Erfahrung mit dem Internet und Fertigkeiten im Umgang damit könnten nach der Entlassung auch Nachteile im Beruf bedeuten, gab Gratz zu bedenken.

Untersuchungshäftlinge dürfen teilweise telefonieren

“Natürlich gibt es ein gravierendes Problem, und das ist die Frage des Missbrauchs”, sagte der Kriminologe. “Es würde nicht gehen, dass zum Beispiel ein Pädophiler einschlägige Websites besucht oder ein Wirtschaftskrimineller Betrügereien via Internet fortsetzt. Man muss schauen, dass man eine intelligente Form der Überwachung findet, eventuell durch das Blockieren von Websites, eingeschränkten Zugang oder das Protokollieren der besuchten Seiten”, meinte der Kriminologe. Das Ausmaß der Überwachung müsste je nach Gruppe unterschiedlich sein.

Bei Untersuchungshäftlingen bestimmt nicht die Anstaltsleitung, ob sie telefonieren dürfen, sondern Gericht oder Staatsanwaltschaft, sagte Peter Hofkirchner, stellvertretender Leiter der Anstalt Wien-Josefstadt. Im größten Gefängnis Österreichs befinden sich rund 1.200 Insassen, rund drei Viertel von ihnen sind U-Häftlinge. Für alle Insassen stehen rund 25 bis 30 Wertkartentelefone zur Verfügung, die in erster Linie für Gesprächen mit Angehörigen zur Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte bestimmt sind. “Die Gespräche können überwacht werden, das wissen die Insassen”, sagte Hofkirchner.

In Frankreich Umsetzung von Liberalisierung der Telekommunikation

Private Handys sind im geschlossenen Bereich nicht zulässig, werden nach den Erfahrungen der Justizwache immer wieder eingeschmuggelt. So wurden bei einer am 8. Februar 2016 im Auftrag des damaligen Justizministers Wolfgang Brandstetter (ÖVP) durchgeführten Razzia in allen 27 Gefängnissen 103 Mobiltelefone sichergestellt.

So wie Handys sind sämtliche Geräte mit Internetverbindung im geschlossenen Bereich nicht zulässig – ausgenommen in Schulungsräumen, wie Tichy-Martin zu APA sagte. Insassen dürfen zwar Laptops besitzen und verwenden, allerdings nur solche ohne Internet-Zugang. Bei anstaltseigenen Telefonen würden eventuell nur bestimmte Nummern freigeschaltet, erläuterte die Sprecherin des Ministeriums.

In französischen Gefängnissen ist eine Liberalisierung der Telekommunikation derzeit in der Umsetzungsphase. Fast alle Zellen werden mit Festnetz-Telefonen ausgestattet, der Auftrag dazu wurde nach einem im Jänner veröffentlichten Bericht der Tageszeitung “Le Monde” ausgeschrieben. Die Häftlinge sollen jeweils nur vier Telefonnummern anwählen können, die vorher genehmigt wurden. Im Gefängnis von Montmedy, wo die Zellen-Telefone erprobt wurde, seien im ersten Halbjahr 2017 um fast ein Drittel weniger Handys beschlagnahmt worden.

APA/Red.

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