1-01-1970, 00:00
Freisprüche in allen Punkten hat es am Donnerstag für Mitglieder der "Identitären" gegeben. Die Störaktion bei einer Aufführung von Elfriede Jelineks "Schutzbefohlenen" im Audimax der Uni Wien sei keine Verhinderung einer Versammlung gewesen, so die Richterin nach dem zweiten Verhandlungstag. Vorwürfe der Körperverletzung gegen zwei Mitglieder seien zudem nicht genügend nachvollziehbar gewesen.
Theater- und Konzertveranstaltungen seien vom Straftatbestand der Verhinderung einer Versammlung explizit ausgeschlossen, lautete die Begründung des Gerichts. Dahin gehend hatte zuvor auch der Verteidiger der 17 Mitglieder der Identitären plädiert. Politische Sympathie für die rechte Bewegung spiele dabei gar keine Rolle: "Viele mögen die Identitären nicht, weil sie auf ihre Art extrem sind." Deren Aktionismus sei zudem eine Kopie des linken Aktionismus.
Keine Körperverletzung
Mangelhafte und teils widersprüchliche Zeugenaussagen führten zudem auch zu Freisprüchen - unter anderem auch für Identitären-Sprecher Martin Sellner - vom Vorwurf der Körperverletzung. Die Angaben zweier Studenten seien bis zum Schluss nicht hundertprozentig nachvollziehbar gewesen. Zudem stellte die Richterin möglicherweise eine bereits vor der Aktion bestehende persönliche Abneigung zwischen einer Studentin und Sellner in den Raum.
Aber auch die Richterin selbst konnte sich eine persönliche Bemerkung zur Störaktion nicht verkneifen. Ihrer Meinung nach ist diese "entbehrlich" gewesen. Auch Lena Köhler vom Vorsitzteam der ÖH Uni Wien verurteilte diese gegenüber der APA abermals. Sie befürchtet, dass sich die Identitären durch die Freisprüche nun ermutigt fühlen könnten. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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