Der Prozess gegen 17 Aktivisten der "Identitären Bewegung Österreich" ist am Donnerstag am Bezirksgericht Baden fortgesetzt worden. Ihnen wird die Verhinderung einer Versammlung aufgrund einer Störaktion im Audimax der Universität Wien im April 2016 vorgeworfen. Sprecher Martin Sellner wird zudem von einer Studentin beschuldigt, sie körperlich attackiert und verletzt zu haben.
Die Österreichische HochschülerInnenschaft hatte damals das Theaterstück "Schutzbefohlene performen Jelineks Schutzbefohlene" organisiert, als Aktivisten der Identitären ins Audimax eindrangen, Kunstblut verspritzten und Flyer ins Publikum warfen. Die Vorführung musste unterbrochen werden, einige Darsteller waren nicht mehr in der Lage, die Performance fortzusetzen. Auch zu vereinzelten körperlichen Übergriffen soll es gekommen sein, heißt es laut ÖH.
In der Folge klagte die ÖH Uni Wien die rechtsextreme Bewegung zivilrechtlich wegen Besitzstörung, zehn Aktivisten wurden deshalb im November 2016 verurteilt. Der nun in Baden verhandelte Straftatbestand (Paragraf 285 Z 2 StGB) ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bedroht. Das Bezirksgericht ist zuständig, weil ein aus Baden stammender Beschuldigter zum Zeitpunkt des Vorfalls Jugendlicher war.
"Symbolische" Aktion
Nach Darstellung der Beschuldigten am ersten Verhandlungstag Mitte Februar handelte es sich um eine "politische", "symbolische" Aktion, die friedlich und rasch ablaufen sollte. Man habe gegen die Veranstaltung protestieren wollen, hieß es. In nicht einmal zwei Minuten sei man wieder draußen gewesen. Die eher spontane Verabredung zu der Aktion sei via WhatsApp-Nachricht erfolgt. Körperliche Attacken bestritten die Beschuldigten.
Am zweiten Verhandlungstag standen abermals zahlreiche Zeugen-Einvernahmen an. Ein Mitorganisator des Theaterstücks beschrieb, wie die Gruppe versucht haben soll, auf die Bühne zu drängen. Dabei habe es sich um tumultartige Szenen gehandelt. Eine Fahne, die er den Identitären habe entreißen können, sei ihm von der Polizei abgenommen worden. Vom angeblichen Schlag gegen eine Studentin sei dem Zeugen nur im Nachhinein berichtet worden.
Urteil erwartet
Auch mehrere Exekutivbeamte wurden am Donnerstag einvernommen. Konkret ging es um die Frage, ob das mutmaßliche Opfer Sellners diesen bereits am selben Abend erkannt hatte, oder dem Identitären-Sprecher erst im Nachhinein zuordnete. Jener Polizist, der noch im Audimax Zeugen befragte, hatte dessen Namen an Ort und Stelle jedenfalls nicht protokolliert. Auch die Einvernahmen von Flüchtlingen, die am Theaterstück teilgenommen hatten, waren geplant.
Zumindest zum Vorwurf der Verhinderung einer Versammlung wurde noch für denselben Tag ein Urteil erwartet. Offiziell angesetzt war die Verhandlung bis 15 Uhr.