1-01-1970, 00:00
"Nahezu jedes Wiener Lokal, das einen Fernseher besitzt, müsste zukünftig eine Wettbüro- oder Wettlokal-Lizenz aufweisen, obwohl das Lokal gar kein Wettlokal ist, ist das nicht verrückt?", fragt sich Peter Dobcak, ranghöchster Vertreter der Gastronomie in der Wirtschaftskammer Wien. Stein des Anstoßes ist die geplante Novellierung des Wettengesetzes.
Lizenznotwendigkeit aufgrund des Ambientes
Künftig müssen Lokale, die aussehen wie ein Wettbüro oder Wettlokal, ebenfalls bewilligt werden, auch wenn dort grundsätzlich nicht gezockt werden kann. Denn besitzt ein Lokal einen Fernseher und auf diesem wird eine Sportveranstaltung übertragen, könnten die Gäste des Betriebs online auf ihrem privaten Handy Wetten abschließen, so die befremdliche Argumentation.
Public-Viewing-Veranstaltungen könnten durch die geplante Verschärfung des Wettengesetzes als Wettveranstaltungen definiert und somit unterbunden werden.
Novellierung des Wettengesetzes
Am 23. März soll eine Verschärfung des Wettengesetzes im Wiener Landtag beschlossen werden. Künftig müssen Lokale, die aussehen wie ein Wettbüro oder Wettlokal, ebenfalls bewilligt werden. Die erstmalige Bewilligung als Wettunternehmer - also Buchmacher oder Vermittler - soll auf drei Jahre begrenzt werden und beinhalte diverse Auflagen wie z. B. Zutrittskontrollen. Dagegen spricht sich die WK Wien deutlich aus.
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