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4,5 Jahre Haft für Volleyballtrainer

1-01-1970, 00:00

Ein Wiener Volleyballtrainer, der von 2000 bis Sommer 2016 sechs unmündige Mädchen missbraucht hat, ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht nicht rechtskräftig zu einer viereinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der 61-Jährige war damit einverstanden. Der Staatsanwältin war die Strafe bei einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren zu gering. Sie meldete Berufung an.

"Wenn Sie nicht umfassend geständig gewesen wären, wäre die Strafe höher ausgefallen", betonte Richterin Sonja Höpler-Salat. Dem Angeklagten wurde neben seiner Schuldeinsicht und seiner bisherigen Unbescholtenheit zugutegehalten, "dass Sie nicht bis zum Äußersten gegangen sind. Es ist zu keinem Geschlechtsverkehr gekommen, was wir hier leider immer wieder erleben". Dessen ungeachtet sei "klar, dass Sie diesen Mädchen übel mitgespielt haben. Man kann nur hoffen, dass sie diesen Rucksack nicht ewig mit sich herumtragen müssen", sagte Höpler-Salat.

Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen

Dem Angeklagten war wiederholter schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und Herstellung und Besitz von kinderpornografischem Material angelastet worden. Dazu bekannte er sich schuldig. Er war für einen großen heimischen Volleyballverein als Nachwuchsbetreuer tätig. Er habe "eigentlich immer schon Mädchen" trainiert, sagte er dem Schöffensenat. Nach der Trennung von seiner Frau und dem frühen Tod eines Sohnes hätte er sich "mehr und mehr in den Sport hineingearbeitet" und sich "komplett rein auf den Sport konzentriert. Da habe ich meine Zuneigung, meine Anerkennung bekommen."

Die Anklage legte dem Mann zur Last, sich erstmals zwischen 2000 und 2002 an einer 1991 geborenen Sportlerin vergangen zu haben. Sein jüngstes Opfer war sechs Jahre alt. Es handelte sich dabei um seine Enkelin. Diese soll er insgesamt 42 Mal unsittlich berührt haben.

Missbrauchshandlungen

"Gekannt habe ich sie alle, bevor sie mit dem Volleyball angefangen haben", gab der 61-Jährige zu Protokoll. Er brachte die Mädchen zum Sport, gab ihnen teilweise auch Nachhilfe in Englisch und Mathematik, bedachte sie mit Geschenken, indem er ihnen Puppen oder sonstiges Spielzeug kaufte. Zu den Missbrauchshandlungen kam es in seiner Wohnung, auf Trainingslagern oder beim Beachvolleyball-Grand-Slam in Klagenfurt, wo er im Sommer 2016 mit einer Elfjährigen in einem Zelt campierte und sich an dem Kind vergriff.

Von einem weiteren Mädchen, das bei ihm übernachtete, fertigte der Mann heimlich Großaufnahmen der Scheide an. "Das war schön für mich. Weil es ich so etwas gerne ansehe und dann glücklich bin", erklärte er dazu in seiner polizeilichen Einvernahme. Eine Betroffene penetrierte er laut Anklage mit dem Finger. Er hätte das Mädchen bei der Selbstbefriedigung beobachtet. "Daher kam es dazu, dass er ihr gezeigt hat, wie man das zärtlicher macht", erläuterte Verteidigerin Irene Pfeifer. Das Mädchen war damals zehn Jahre alt.

"Das war für mich nicht so, dass es für mich eine sexuelle Erregung war, dass ich das gemacht habe", versicherte der Angeklagte. Auf Befragen seiner Verteidigerin räumte er dann jedoch ein, er wolle eine Therapie machen, "dass es nie wieder passiert, dass ich Kinder angreife. Das möchte ich behandeln". Er habe nach seiner Festnahme "eigentlich alles verloren, was ich jemals besessen habe. Meine eigenen Kinder, die Erfolge im Volleyball, die Wohnung".

Angeklagter entschuldigte sich

In seinem Schlusswort entschuldigte sich der Angeklagte "bei allen geschädigten Mädchen und Eltern". Er hoffe, "dass sie mir das irgendwann verzeihen können".

Der Privatbeteiligtenvertreter Lian Kanzler - er schritt für drei Betroffene ein - betonte, der Angeklagte sei systematisch vorgegangen: "Er hat seine Opfer gezielt ausgesucht und zu ihnen eine emotionale Bindung aufgebaut. Er hat sie zu seinen Lieblingskindern gemacht und ihnen das Gefühl gegeben, etwas Besonderes zu sein." Kanzler machte deutlich, dass die Mädchen bzw. jungen Frauen noch Jahre nach dem Erlebten an den Übergriffen leiden und teilweise von Schlafstörungen und Albträumen geplagt werden. Der Jurist (Kanzlei Plaz) bekam vom Senat je 1.000 Euro pro Betroffener an symbolischer Schadensgutmachung zugesprochen. Mit den darüber hinaus gehenden Forderungen - Kanzler hatte für jede Betroffene 5.000 Euro verlangt - wurde er auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

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