Mehr als 160 Anträge waren beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen die Regelung bei der niederösterreichischen Mindestsicherung eingelangt. Am Montag hat das Höchstgericht die umstrittene Regelung schließlich aufgehoben.
Als „unsachlich und daher verfassungswidrig“ bezeichnet der VfGH „die starre Deckelung der Bezugshöhe“ in seinem Urteil. Bei 1.500 Euro lag diese Grenze. Auch die Wartefrist, die von der Dauer des Aufenthalts in Österreich abhängig war, kritisierte der VfGH.
Reparaturfrist gibt es keine. Ab sofort wird wieder nach der alten Regelung ausbezahlt. Wer schon einen rechtskräftigen Bescheid zur gedeckelten Mindestsicherung hat, muss allerdings einen neuen Antrag stellen. Dann bekommt er ebenfalls wieder mehr Geld ausbezahlt.
Die NÖ-Regierung nimmt das Urteil „zur Kenntnis“. Der nun zuständige FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl will aber „Ungerechtigkeiten verhindern“.
D. Knob