Das Wiener Oberlandesgericht entscheidet am Dienstag, ob und wie lange der frühere FPÖ- und BZÖ-Politiker Peter Westenthaler ins Gefängnis muss. Im Zusammenhang mit einer Förder-Million an die heimische Fußball-Bundesliga und eine 300.000 Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an das BZÖ wurde Westenthaler in erster Instanz zu zweieinhalb Jahren Haft, davon zehn Monate unbedingt verurteilt.
Am Schuldspruch wegen schweren Betrugs und Untreue ist nicht mehr zu rütteln. Dieser wurde vom Obersten Gerichtshof im vergangenen Oktober bestätigt. Für Westenthaler geht es um die Strafe, gegen die er Berufung eingelegt hatte. Sollte es bei der erstinstanzlichen Sanktion bleiben, müsste Westenthaler fünf Monate im Gefängnis absitzen, ehe er den elektronisch überwachten Hausarrest beantragen kann.