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Anzeigen, Haft – aber keine Abschiebung

1-01-1970, 00:00

Es ist, wie schon beim Fall Francis N. (der Nigerianer, der in Wien mit der Eisenstange eine Passantin erschlug) die mangelnde bzw. schlechte Kommunikation zwischen den Behörden, die in diesem Fall fast zum Tod von vier Menschen geführt hat. Wie es aussieht, hatte der Afghane Jafar S. nie eine Chance, dass sein Asylantrag angenommen wird – zumal er immer weiter ins Kriminelle abrutschte.

Im Jahr 2016 gab er sogar vor, freiwillig nach Kabul zurückkehren zu wollen, und beantragte die damals mit 1.000 Euro dotierte Heimkehrerpauschale – allerdings hatte er von der Botschaft kein Heimkehrerzertifikat. Er tauchte unter, wurde mehrmals beamtshandelt und saß zuletzt in Klagenfurt wegen Drogen eine mehrmonatige Strafe ab. Doch am Ende der Haft sah sich die Justiz nicht den Asylstatus von Jafar S. an oder informierte das Bundesamt für Asyl (BFA in Wien).

Untergetaucht

Wäre dies geschehen, hätte man den frisch Entlassenen (der ja auch ausreisen wollte) sofort in Schubhaft nehmen oder die Haft in Klagenfurt verlängern können, um ihn hernach abzuschieben. Doch man ließ den Mann einfach frei – und somit wieder untertauchen.

Zwei Tage vor dem Amoklauf tauchte Jafar wieder beim BFA auf, um sich nach der Heimkehrerpauschale zu erkunden. Und musste erfahren, dass es die Pauschale nicht mehr gibt, sondern nur noch einen individuell bemessenen Betrag, der einem aber auch erst nach der Rückführung in der Heimat – wenn man aus dem Flugzeug aussteigt – ausgehändigt wird. Außerdem hatte er wohl wieder kein Zertifikat.

Anstatt ihn auf der Stelle in Schubhaft zu nehmen, ließ man den Afghanen wieder laufen. Der Rest ist leider bekannt . . .

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Entschließt sich ein Flüchtling, dessen Asylantrag abgelehnt wird oder werden könnte, zur freiwilligen Rückkehr in seine Heimat, soll ihn das Bundesamt für Asylwesen bei der Rückführung unterstützen. Entscheidend dafür ist, dass der Delinquent von seiner Botschaft ein Ausreisezertifikat mitbringt. Dann zahlt das BFA das Ticket für den Flug – und dazu einen Geldbetrag, der im Vorjahr pauschalisiert 1.000 Euro ausmachte, jetzt aber nur noch individuell zwischen 50 und 900 Euro beträgt. Das Geld bekommt man erst, wenn man in seiner Heimat das Flugzeug verlässt.

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