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11 Jahre Haft für tödlichen Faustschlag

1-01-1970, 00:00

Wegen eines aus nichtigem Anlass gesetzten Faustschlags muss ein 29-jähriger Wiener für elf Jahre ins Gefängnis. Das hat ein Schöffensenat am Freitag am Landesgericht für Strafsachen entschieden. Der Angeklagte war am 15. August 2017 am Praterstern mit einem 38 Jahre alten Mann in einen Streit geraten, nachdem dieser sich über ihn lustig gemacht hatte.

Es war bereits nach 22.00 Uhr, als sich der Jüngere am Bahnhofsvorplatz mit nacktem Oberkörper präsentierte und zudem mit machohaften Gesten seine Männlichkeit zur Schau gestellt haben soll. Auf eine abfällige Bemerkung des 38-Jährigen hin, der das im Vorbeigehen mitbekam, sah der siebenfach Vorbestrafte rot. Er wollte auf den Mann, den er nie zuvor gesehen hatte, losgehen, konnte aber von seinen Begleitern, in deren Gesellschaft er seit 18.00 Uhr Alkohol konsumiert hatte, zunächst zurückgehalten werden. Nach einem neuerlichen verbalen Scharmützel mit dem 38-Jährigen brannten jedoch beim 29-Jährigen endgültig die Sicherungen durch.
 

Zweifachen Vater ins Gesicht geschlagen

Er versetzte dem zweifachen Vater einen wuchtigen Faustschlag ins Gesicht. Der 38-Jährige fiel wie ein Stück Holz um. "Man hat direkt gehört, wie er am Asphalt aufgeklatscht ist", berichtete ein Geldbote, der zufällig Zeuge des Geschehens wurde, in der Gerichtsverhandlung. Zwei Polizisten, die die Szene ebenfalls direkt mitbekommen hatten, verständigten die Rettung, nahmen den Täter fest und nahmen die Daten mehrerer Augenzeugen auf.
 

Schädelbasisbruch und Hirnquetschungen

Der lebensgefährlich Verletzte kam mit einem Schädelbasisbruch, Hirnquetschungen und einem Schädel-Hirn-Trauma ins Spital. Er wurde wochenlang auf der Intensivstation behandelt. Ihm musste unter anderem eine Hirnsonde eingesetzt werden, um den zunehmenden Hirndruck auszugleichen. Der Patient wurde auch künstlich beatmet. Neuerliche Blutungen machten zwei weitere Operationen erforderlich. Schließlich starb der Mann am 4. Oktober an einem Hirninfarkt.
 
Wie der gerichtsmedizinische Sachverständige Wolfgang Denk betonte, war der Patient im Krankenhaus lege artis behandelt worden. Laut Gutachter war eindeutig der Faustschlag kausal für den Todeseintritt.
 

Schuldig der Körperverletzung mit Todesfolge

Die vom Angeklagten behauptete Notwehrsituation - er verantwortete sich damit, der 38-Jährige wäre mit einer erhobenen Glasflasche auf ihn losgegangen, er hätte ihn mit der Faust bloß von sich stoßen wollen - wertete der Schöffensenat als Schutzbehauptung. Der Mann wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig erkannt. Bei einer Strafdrohung von einem bis zu 15 Jahren brauche es aus generalpräventiven Gründen eine empfindliche Freiheitsstrafe, betonte Richter Stefan Renner: "Ich glaube Ihnen schon, dass Sie nicht damit gerechnet haben, dass der stirbt. Aber Sie müssen die Folgen tragen, auch wenn der Tod nicht vorsätzlich war. Es muss der Öffentlichkeit gezeigt werden, dass Gewaltdelikte nicht toleriert werden."
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